Willkürdurchsetzungsgesetz – Das #NetzDG der #Piratenpartei Deutschland

Vorwort

Jeder kennt das verfassungswidrige, die Meinungsfreiheit und die Gewaltenteilung verletzende, Wort-Monstrum, welches in ein Gesetz unter Federführung des wohl mit Abstand unfähigsten Bundesjustizminister in der Geschichte der Bundesrepublik – Heiko Maas – gegossen wurde. Ich rede vom allseits kritisierten Netzwerkdurchsetzungsgesetz oder kurz auch NetzDG genannt, was dann auch der verwendete „Hashtag“ auf sozialen Medien wie Twitter oder Facebook ist.

Das Gesetz wurde und wird seit dem Moment der Vorstellung kritisiert, durchlief mehre Stadien in welchen es leicht verändert wurde, um dann schließlich im Windschatten im spärlich besetzten Bundestag durch gewunken zu werden. Nun versucht ausgerechnet ein bei der Piratenpartei Deutschland amtierendes Mitglied des Bundesschiedsgericht ein ähnliches Unheil in die Bundessatzung der Partei zu installieren.

Jetzt sollte man glauben dass Mitglieder des Bundesschiedsgericht zumindest eine Idee von Jura haben, aber leider hat das BSG immer wieder bewiesen, dass es mit der juristischen Betätigung hoffnungslos überfordert ist. So gab es Fälle in welchen das BSG weder die eigene Partei-Satzung noch die eigene Schiedsgerichtsordnung kannte und die Verfahrens- wie Sitzungs-Führung eher an ein Laienspiel einer Kita-Krabbel-Gruppe erinnerte als an einer seriösen juristischen Veranstaltung.

Das „NetzDG“ der Piratenpartei kommt als Satzungsänderungsantrag daher. Er soll auf dem zweiten Bundesparteitag behandelt werden, welcher im November 2018 in Düsseldorf stattfinden soll. Der Antragsteller, Stefan Thöni, Vorsitzender Richter am Bundesschiedsgericht, und seine Mitantragsteller Kristin Knobloch, Michael Ebner, Toni Rotter und einem „NimmDenBus„, dessen Mitgliedschaft nicht prüfbar ist und die damit in dieser Form gar nicht Antrags-berechtigt ist. Aber so sind Piraten halt. Gesetze stören nur.

Im folgenden will ich nun diesen Antrag sezieren und aufzeigen warum dieser Antrag in dieser Form nicht nur ethisch falsch, sondern im erheblichen Maße für die Piratenpartei Deutschland schädlich ist.

Was die Antragsteller sagen

Fanger wir an mit der „Inhaltsangabe“ zum Antrag. Diese sagt (inklusive Tippfehler):

Komplette und einheitliche Neordnung des Verfahrens bei Ordnungsmæßnahmen: Antragsstellung durch Vorstände, Verhängung durch Schiedsgerichte. Mehr Möglichkeiten zum sofortigen Eingreifen. Klarstellung des Hausrechts.

Es geht also darum, den Partei-tragenden Satzungsteil zu Ordnungsmaßnahmen zu reformieren. Wir entnehmen weiterhin dass Mitglieder in ihren Rechten eingeschränkt werden sollen und dass die Sanktionsmöglichkeiten, welche in der Hand von Organen liegen ausgebaut werden sollen. Das lässt schlimmes erahnen.

Wenden wir uns also dem eigentlichen Antragstext zu. Punkt für Punkt. Dieser gliedert sich in zwei wesentlichen Punkten. Da wären zum einen Änderungen an §4 und §6 der Bundessatzung, als auch zwei neuen Satzung-Paragraphen §6a und §6b. Der zweite Punkt sind Änderung der §6 §7 und §8 der Schiedsgerichtsordnung.

Los gehts!

Rechte und Pflichten der Piraten

1. § 4 wird wie folgt geändert:
a) Nach Absatz 1 Satz 3 werden folgende Sätze eingefügt:
Jeder Pirat hat die Pflicht, alle anderen Piraten anständig zu behandeln und insbesondere grobe Beleidigungen, ernsthafte Verleumdungen oder Drohungen, sowie Belästigungen oder Gewalt zu unterlassen.

 

Das klingt für ungeübte Ohren doch erstmal richtig gut. Oder? Nur leider geht es in der Judikative nicht um wohlklingende Worte, sondern um Präzision, Rechtssicherheit und klare Definitionen. Denn ansonsten ist das Gewährleisten von Rechtssicherheit, fairen Verfahren und demokratisch freiheitlichen Prinzipien schlicht unmöglich.

Pflicht, Es geht also nicht darum dass Menschen sich um ein zivilen Umgang „bemühen“ sollten, was man eigentlich nicht extra festschreiben muss, sondern es soll eine Pflicht werden. Ein „Scheitern“ wäre also eine Pflichtverletzung und könnte innerparteilich mit einer Ordnungsmaßnahme bedacht werden.

anständig„? Wer oder was definiert hier den Begriff? Juristisch ist dieser Begriff nicht einschlägig definiert und lässt daher schon erahnen, dass er kaum belastbar sein dürfte. Der Duden definiert „anständig“ als „den Sitten, den geltenden Moralbegriffen entsprechend“ und Wikipedia weiß: „Als Anstand wird in der Soziologie ein als selbstverständlich empfundener Maßstab für ethisch-moralischen Anspruch und Erwartung an gutes oder richtiges Verhalten bezeichnet. Der Anstand bestimmt die Umgangsformen und die Lebensart.“.

Wir lernen also, dass der Begriff primär moralisch, empfunden und auf subjektive Erwartungen basiert. Das heißt: JEDER kann in den Begriff reindeuten was er/sie/es gerade empfindet oder auch nicht. Es mangelt dem Begriff an jeglicher objektiven Überprüfbarkeit. Aber schlimmer noch. Es mangelt dem Begriff an Rechtssicherheit, denn Mitglieder können nicht wissen was der Gegenüber fühlt, denkt oder subjektiv als anständig oder unanständig erachtet. Diese naturgemäße Unsicherheit führt bereits dazu, dass Mitglieder, um eine potentielle Pflichtverletzung zu vermeiden, ihr Verhalten und ihre Einlassungen in einer Debatte im vorauseilenden Gehorsam vermeidend gestalten. Sie schränken damit die für eine demokratisch legitime politische Debatte notwendige Meinungsfreiheit ein. Unter solchen Bedingungen ist dann kein offener Dialog mehr notwendig. Dieses Prinzip kennen wir bereits seit langem aus der „Political Correctness“-Debatte. Wo einst objektive Kriterien wie Kontext und Intention für die Interpretation einer Einlassung entscheidend sind, wurden unter der Doktrin der PC (Political Correctness aka Politische Korrektheit) die Gefühle des Adressaten in den Vordergrund gestellt. Wenn sich also jemand „angegriffen fühlt“ wäre nach dieser neuen Satzungs-Stellung eine Äußerung, ein Antrag, ein Beitrag, bereits „unanständig“, eine Pflichtverletzung. Objektive Sachverhalte interessieren da nicht mehr. Eine demokratische Debatte, Voraussetzung für die politische Willensbildung in einer Partei, ist nicht mehr möglich.

grobe Beleidigungen“? Was bitte soll der Unterschied zwischen einer „groben“ Beleidigung und einer Beleidigung sein? Wenn ich zum Metzger meines Vertrauens gehe und jeweils 100g feine und grobe Leberwurst bestelle, ist der Unterschied augenscheinlich und sicher auch kulinarischer Natur. Aber juristisch ist Leberwurst eben Leberwurst, Beleidigung eben Beleidigung. Juristisch ist der Begriff Beleidigung, insbesondere durch die fleißige Beschlusslage durch das Bundesverfassungsgericht, sehr gut definiert. Die Kurzform ist: Eine Beleidigung ist eine in schmähender Absicht getätigte Äußerung, egal in welcher Form. Das wichtige Wort hierbei ist der Begriff „schmähend“. Er impliziert einen schmähenden Vorsatz, also die Absicht mit einer Äußerung, einer Tat, jemanden bewusst verletzen zu wollen und in seinen Ansehen zu schädigen. Deshalb wird die Beleidigung auch als nicht-Offizialdelikt in §185 StGB geführt. Weil naturgemäß gerade im politischen Alltag hitzige Debatten oder Wahlkampf stattfinden, in welchen ein stetiger Wettkampf der Argumente herrscht, kollidiert der Straftatbestand schon augenscheinlich mit dem Grundrecht und Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung. Viele Strafanträge nach §185 StGB werden daher auch nicht selten als Mittel der Zensur missbraucht, weshalb das Bundesverfassungsgericht relativ häufig sich hierzu geäußert hat. Das führte zu einer sehr guten Beschreibung des Schutzbereichs der Meinungsfreiheit, also dem Raum innerhalb seiner Grenzen alles legitim und somit straffrei und ohne Sanktionen möglich sein muss.

Aber was machen wir jetzt mit einer „groben Beleidigung“?! Sind also einfache Beleidigungen nach §185 StGB völlig in Ordnung in der Partei und erst wenn eine „grobe“ Beleidigung festgestellt wird, ist Schluss mit Lustig?! Und wer stellt eigentlich diese besondere Form der Beleidigung fest?! Die Judikative wohl nicht, denn es gibt keinen Straftatbestand der groben Beleidigung. Unsere Schiedsgerichte? Hmm, anhand welcher Rechtsnormen?! Und wir definiert das Schiedsgericht das Wort grob? So wie der Metzgermeister? Am Ende doch nur Leberwurst?! Und was macht die Partei wenn ein ordentliches Gericht die Leistung eines Schiedsgericht in deutlichen Worten sanktionieren wird?! Sind die Kassen der Partei so gut gefüllt?

ernsthafte Verleumdungen oder Drohungen„? Auch hier muss fragen was denn der juristische Unterschied zwischen einer ernsthaften Verleumdung und einer Verleumdung sein soll. Eine „scherzhafte“ Verleumdung ist keine Verleumdung sondern ein Scherz. Eine Verleumdung ist kein Scherz, sondern eine Straftat. Ein Scherz ist keine Straftat. Dieses Füllwort ist also eher schädlich denn es suggeriert dass es für die Judikative eine Rolle spielen wird. Tut es aber nicht. Gleiches gilt natürlich auch für Drohungen. Wobei Drohungen nicht Bedrohungen sind. Denn nur Bedrohungen sind ein Straftatbestand. Drohungen sind durchaus legitim. Vollstreckungen werden nicht selten von Gläubigern angedroht, wenn Schuldner ihrer Pflicht nicht nachkommen. Man kann auch Konsequenzen androhen, wenn jemand sich rechtswidrig verhält oder ein Organ rechtswidrige Beschlüsse fällt. Das ist alles legitim und doch sind es Drohungen. Bedrohungen sind hingegen etwas anderes. Das ergibt sich schon aus der Definition dieses Straftatbestand nach §241 StGB:

§ 241
Bedrohung
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

Hier liegt das Augenmerk auf „Verbrechen“. Und legitime Konsequenzen anzudrohen ist eben kein Verbrechen und somit auch keine Straftat und somit auch eine ggf. legitime „Drohung“.

Belästigungen„? Welche Form von Belästigungen darf es denn sein? Belästigungen sind juristisch als Begriff lediglich als „sexuelle Belästigung“ definiert. Allgemein bedacht ist der Begriff im Strafrecht nicht. Das ist auch gut so, denn Belästigung ist erstmal eine subjektive Empfindung, die erst dann ins Strafrecht gerät wenn sie an objektiven Tatsachen festgemacht werden kann, wie zum Beispiel bei der „Nachstellung“ (§238 StGB). Aber gerade bei der sexuellen Belästigung sind objektive Erkenntnisse notwendig dass es eine sexuelle Form der Belästigung war. Aber die ist hier ja nicht gemeint. Hier wird allgemein von „Belästigung“ gesprochen und die normale Belästigung ist das normalste der Welt. Jeder fühlt sich im Schnitt mindestens einmal am Tag belästigt. Sei es durch den Ruf der Minarette, das Bimmeln des Kirchturms, die Sirenen der Rettungswagen die an einem vorbeifahren oder begriffsstutzige Kunden, die immer und immer wieder dieselbe Frage stellen, welche man gefühlt eine Milliarde mal beantwortet hat. Belästigungen sind subjektiv und somit kann jeder ohne es zu ahnen sich der Belästigung „schuldig“ machen. Das aber ist noch nicht verwerflich. Und im Zweifel gilt auch hier, dass kein Vorsatz vorliegt. Ich fühle mich zum Beispiel von dummen Menschen belästigt. Schon von daher sollte man sich diesen Antrag sehr gut überlegen.

Einzig die „Gewalt“ zu verbannen ist legitim, wobei ein spitzfindiger Mensch jetzt sagen könnte, was denn sei im Moment der Notwehr. Gewalt wäre dann ja vorhanden und nach diesem Passus dann trotzdem eine Pflichtverletzung, denn dieser ganze Passus sind keine Ausnahmen vor. Klar, ich kann annehmen, was der Antragsteller sich dabei gedacht hat. Aber in Jura geht es nicht um Annahmen.

Unterm Strich ist dieser ganze Passus bzw diese Änderung des §4 Bundessatzung komplett schädlich, unverhältnismäßig, juristisch ungeeignet und außerdem obsolet. Denn Straftaten als Repräsentant oder Funktionär der Piratenpartei sind bereits jetzt ein Grund für eine Ordnungsmaßnahme. Man muss also nicht ohne jede Not einen schwammigen Laien-Paragraphen schaffen. Selbst der von Juristen verlachte WaffenG §42a ist da besser aufgestellt. Das will schon was heißen.

Weiter zur Neufassung des §6 Bundessatzung:

Ordnungsmaßnahmen

2. § 6 wird wie folgt gefasst:
§ 6 – Ordnungsmaßnahmen
(1) Verstößt ein Pirat gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, oder verletzt einen anderen Piraten bei oder wegen seinen Aktivitäten für die Piratenpartei in dessen Rechten, so spricht das zuständige Schiedsgericht auf Antrag eine der folgenden Ordnungsmaßnahmen aus:
1. Verwarnung;
2. Enthebung von einem Parteiamt;
3. Aberkennung der Fähigkeit, einzelne oder alle Parteiämter zu bekleiden;
4. Ruhen einiger oder aller Mitgliedsrechte für längstens zwei Jahre;
5. Parteiausschluss.

2) Ein Pirat kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn er vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.

(3) Den Antrag auf Ausspruch einer Ordnungsmaßnahme können stellen:
1. der Bundesvorstand gegen Mitglieder des Bundesvorstands und des Bundesschiedsgerichts, die Amts- und Mandatsträger auf Bundes-, Europa- oder internationaler Ebene sowie die Wahlbewerber zum Europaparlament;
2. der Bundesvorstand und der jeweilige Landesvorstand gegen Mitglieder eines Landesvorstands oder Landesschiedsgerichts, die Amts- und Mandatsträger auf Landesebene sowie die Wahlbewerber zum Bundestag;
3. der Vorstand der betreffenden Untergliederung, sowie alle übergeordneten Vorstände gegen Mitglieder der Vorstände der Untergliederungen, sowie Amts- und Mandatsträger unterhalb der Landesebene;
4. gegen jeden anderen Piraten der Bundesvorstand sowie jeder Vorstand einer Gliederung, in welcher dieser Pirat Mitglied ist.

(4) Der zuständige Vorstand stellt den Antrag auf Ordnungsmaßnahme, wenn ein in seinen Rechten verletzter Pirat diese beantragt und die Verletzung glaubhaft macht.
(5) Das Schiedsgericht kann statt der beantragten auch eine andere Ordnungsmaßnahme aussprechen.
(6) In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, ordnet das zuständige Schiedsgericht das Ruhen einzelner oder aller Mitgliedsrechte bis zum Abschluss des Verfahrens an. Jeder antragsberechtigte Vorstand kann unter denselben Voraussetzungen das Ruhen von Mitgliedsrechten anordnen. Die Anordnung ergeht schriftlich und ist dem zuständigen Schiedsgericht unverzüglich zur Entscheidung vorzulegen.

Puh, das ist ein ganz schöner Brocken. Zur Übersichtlichkeit arbeite ich mal die Unterschiede zur derzeit gültigen Fassung des §6 Bundessatzung heraus. Was auffällt dass aus den vormals 8 Absätzen nun 6 geworden sind. Der gesamte Paragraph 6 ist geprägt von einem massiven Abbau der Mitgliederrechte und einer schier unverhältnismäßigen Stärkung der Partei. Dass ausgerechnet die Schiedsgerichtbarkeit vom Prüfer eines Ordnungsmittel-Verfahrens zur Streit-führenden Partei gemacht wird ist weder hinnehmbar noch mit dem Rechtsstaat zu vereinbaren.

Im Detail

(1) Verstößt ein Pirat gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, oder verletzt einen anderen Piraten bei oder wegen seinen Aktivitäten für die Piratenpartei in dessen Rechten, so spricht das zuständige Schiedsgericht auf Antrag eine der folgenden Ordnungsmaßnahmen aus:
1. Verwarnung;
2. Enthebung von einem Parteiamt;
3. Aberkennung der Fähigkeit, einzelne oder alle Parteiämter zu bekleiden;
4. Ruhen einiger oder aller Mitgliedsrechte für längstens zwei Jahre;
5. Parteiausschluss.

 

Hier fehlt gänzlich: „Der Vorstand muss dem Mitglied vor dem Beschluss der Ordnungsmaßnahme eine Anhörung gewähren. Der Beschluss ist dem Mitglied in Schriftform unter Angabe von Gründen zu überstellen.“. Immerhin nicht gerade unwichtig in Hinblick auf das Grundrecht des rechtlichen Gehörs, also der Anhörung von Beklagten, oder sei es auch nur das Grundrecht auf ein faires Verfahren was ohne Gehör praktisch unmöglich ist. Auch fehlt das formulierte Recht des Mitglieds einen Beschluss in Schriftform zu erhalten und dass dieser begründet sein muss, bzw. die Gründe im Beschluss enthalten sein müssen.

Weiterhin wurde das Ordnungsmittel Verweis gestrichen und dafür das deutlich härtere Ordnungsmittel „Ruhen einiger oder aller Mitgliederrechte für längstens zwei Jahre“ eingeführt, was wohl einer ordentlichen Gerichtsbarkeit kaum standhalten dürfte, da es hier an der verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeit mangelt und nicht grundlos diese extreme Beschwerung nur bei einem Ausschlussverfahren bislang denkbar ist, aber selbst dort keinem Automatismus folgt und einzeln angegriffen werden kann.

Nach dieser Regelung könnte ein Schiedsgericht oder ein Vorstand sogar in Abwesenheit eines Mitglieds dieses mit einer vermeintlich rechtskräftigen Ordnungsmaßnahme belegen ohne dass das Mitglied hiervon weiß. Die nähe zu den oft zu recht kritisierten Schattengerichten, in welchen Menschen ohne Wahrung von Menschenrechten in Abwesenheit verurteilt werden ist kaum zu übersehen.

2) Ein Pirat kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn er vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.

Hier fehlt der zwingende Zusatz dass das Absatz 1 Nr 4 dieselben Hürden hat und nicht nur Absatz 1 Nr 5.

(3) Den Antrag auf Ausspruch einer Ordnungsmaßnahme können stellen:
1. der Bundesvorstand gegen Mitglieder des Bundesvorstands und des Bundesschiedsgerichts, die Amts- und Mandatsträger auf Bundes-, Europa- oder internationaler Ebene sowie die Wahlbewerber zum Europaparlament;
2. der Bundesvorstand und der jeweilige Landesvorstand gegen Mitglieder eines Landesvorstands oder Landesschiedsgerichts, die Amts- und Mandatsträger auf Landesebene sowie die Wahlbewerber zum Bundestag;
3. der Vorstand der betreffenden Untergliederung, sowie alle übergeordneten Vorstände gegen Mitglieder der Vorstände der Untergliederungen, sowie Amts- und Mandatsträger unterhalb der Landesebene;
4. gegen jeden anderen Piraten der Bundesvorstand sowie jeder Vorstand einer Gliederung, in welcher dieser Pirat Mitglied ist.

Absatz 3 Nr 4 macht wenig bis gar keinen Sinn. Weder grammatisch noch logisch. Außerdem fällt auf dass Untergliederungen des Bundesverbands das Recht genommen werden soll, eigene Regelungen zu Ordnungsmaßnahmen zu treffen. Auch hier wird wieder deutlich dass es ausschließlich darum geht den Bundesverband in seinen Rechten auszubauen und gleichzeitig Mitgliederrechte welche unter anderem durch ihre Gliederungen und deren Organa vertreten werden, zu schwächen. Denn Untergliederungen des Bundesverband berücksichtigen in ihrer Satzung mitunter auch regionale Besonderheiten.

(4) Der zuständige Vorstand stellt den Antrag auf Ordnungsmaßnahme, wenn ein in seinen Rechten verletzter Pirat diese beantragt und die Verletzung glaubhaft macht.

Hier ist der Begriff „glaubhaft“ bzw. die Formulierung „glaubhaft macht“ von Interesse. Juristisch ist eine Glaubhaftmachung nicht mit einem objektiven Beweis gleichzusetzen. Wie der Name schon mutmaßen lässt, wird bei einer Glaubhaftmachung lediglich eine subjektive Sichtweise, ohne Beweise, dargelegt. Das mag sicherlich noch für die Erteilung eines Vorstandsbeschlusses im Einzelfall noch ausreichend erscheinen, aber spätestens bei einem Schiedsgericht ist dies mit Ausnahme im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht ausreichend. Bei Gericht bedarf es Beweise. Genau deshalb war bislang auch nur die Ordnungsmaßnahme Parteiauschluss zur Klärung grundsätzlich an ein Schiedsgericht verwiesen. Der Vorstand musste daher bei einem entsprechenden Antrag auf diese OM prüfen ob ausreichend Beweise vorliegen. Nun will man allerdings auch solche Verfahren an ein Schiedsgericht zur Entscheidung weiterreichen, welchen Beweise fehlen. Dies führt zu eine deutlichen Mehrbelastung der Schiedsgerichtbarkeit und sofern diese ihren Job richtig machen zwangsläufig zu vielen abgewiesenen Ordnungsmittelmaßnahmen. Denn auch dort gilt In dubio pro reo und nicht contra reo. Keine stichhaltigen Beweise, keine Verurteilung bzw. kein Beschluss gegen den Beklagten. Daher sollte wenn schon die Formulierung lauten „…die Verletzung bewiesen hat.“

Ein weiterer Negativpunkt dieser gesamten Neuregelung ist der Datenschutz bzw. das Vermeiden des „Flurfunk“.

Ordnungsmaßnahmen, abgehandelt in der jeweiligen zuständigen Gliederung des Mitglieds, ziehen keine großen Kreise. Das hält Schaden von der Partei fern, hält das Risiko von Rechtsverletzungen des Mitglieds klein und weiht erst dann Dritte ein, wenn dies juristisch notwendig ist.

Bei der neuen Regelung verdoppeln sich von Anfang an Verfahrensbeteiligten. Der mögliche Rechtsweg verkürzt sich für Vorstand und Mitglieder um eine juristische innerparteiliche Instanz. Dies führt außerdem zu einem deutlich höheren Risiko dass Teile des Verfahrens die Vertraulichkeit durchstechen. Gerade Schiedsgerichte der Piratenpatei Deutschland sind in den letzten 8 Jahren diesbezüglich immer wieder als Hort von Indiskretionen aufgefallen. Ich selbst kann da ein Lied von singen (LSG Berlin und BSG).

Aber weiter:

(5) Das Schiedsgericht kann statt der beantragten auch eine andere Ordnungsmaßnahme aussprechen.

Hier wurde das Wort „mildere“ durch „andere“ ersetzt. Kleine Änderung aber mit großen Unterschied und eine klare Schwächung der Mitgliederrechte. Man stelle sich vor man streitet sich gerade wegen einer „Verwarnung“ und am Ende kommt wie aus dem nichts eine Ordnungsmaßnahme „Ruhen einiger oder aller Mitgliedsrechte“. Mit der maximal zu erwartenden „Bestrafung“ ergibt sich auch immer das Maß der Beweislast und natürlich auch eine jeweils unterschiedliche Verteidigungs bzw. Prozess-Strategie. Allein diese kleine Änderung bewirkt, dass ein faires Verfahren nicht länger möglich ist.

(6) In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, ordnet das zuständige Schiedsgericht das Ruhen einzelner oder aller Mitgliedsrechte bis zum Abschluss des Verfahrens an. Jeder antragsberechtigte Vorstand kann unter denselben Voraussetzungen das Ruhen von Mitgliedsrechten anordnen. Die Anordnung ergeht schriftlich und ist dem zuständigen Schiedsgericht unverzüglich zur Entscheidung vorzulegen.

Da sträuben sich einem die Haare! Erstmal ist dieser Absatz komplett verfassungswidrig da es ihm an der notwendigen Verhältnismäßigkeit mangelt! Denn dieses Passus kann sogar bereits bei einer Verwarnung noch zusätzlich für die Dauer des Verfahrens vollzogen werden. Dazu kommt dass die Verfasser dieses juristischen Witzes wohl nicht den Unterscheid zwischen einem ANTRAG und einer ANORDNUNG begriffen haben. Der Vorstand kann im Kontext dieses Absatz 6 lediglich das „Ruhen“ beantragen, nicht aber anordnen. Der Antrag muss schriftlich ergehen, nicht die Anordnung. Denn die Anordnung gibt es nicht. Gäbe es eine Anordnung müsste das Schiedsgericht erst bei Anrufung durch das beschwerte Mitglied aktiv werden und ggf. die Anordnung aufheben oder die Anrufung abweisen.

Bislang galt diese Form des einstweiligen Rechtsschutz der Partei gegenüber dem Mitglied ausschließlich bei Parteiausschlussverfahren. Und deshalb ist dies auch genauso auch im Parteiengesetz formuliert. Weshalb man wohl davon ausgehen darf bzw. muss, dass diese Möglichkeit der Aussetzung der Mitgliederrechte NUR bei Parteiauschlussverfahren denkbar ist. Die hohen rechtlichen Hürden aus dem Parteiengesetz (PartG) bleiben allerdings bestehen. In aller Deutlichkeit. Dieser Absatz 6 verstößt in aller Deutlichkeit gegen das Parteienrecht.

Damit haben wir die Neufassung des §6 Bundessatzung fertig und ich muss leider feststellen, dass er in dieser Form der Partei schweren juristischen wie politischen Schaden bereiten wird.

OM bei Gliederungen und Abgrenzung

Wenden wir uns nun den neuen Satzungsparagraphen §6b zu. §6a behandelt Ordnungsmaßnahmen gegen Gliederungen. Die Justiziare der Gliederungen mögen diese selbst betrachten. Ich konzentriere mich in diesem Blog primär auf die Rechte der Mitglieder. Der Geist des Parteiengesetz ist beseelt in der Stärkung der Mitgliederrechte gegenüber der Partei.

§ 6b – Abgrenzung
(1) Unbeschadet der Ordnungsmaßnahmenkompetenz können die jeweiligen Versammlungsleiter, Vorstände und deren hierfür Beauftragte in den physischen und virtuellen Räumen der Piratenpartei Deutschland und ihrer Gliederungen das Hausrecht auch gegenüber Piraten ausüben, soweit es die konstruktive Parteiarbeit und das friedliche Miteinander erfordern.
(2) Der Gebrauch des Hausrechts gegenüber Piraten unterliegt der schiedsgerichtlichen Kontrolle soweit dadurch Mitgliedsrechte eingeschränkt werden.

Dieser so harmlos daher kommende Paragraph leidet leider an einer deutlich Klärung was gegenüber Mitgliedern zu gewährleisten ist. Denn es ist eine Sache zu definieren, bei wem das Hausrecht liegt. Es ist aber eine andere, wenn es konkret darum geht was ein mit Hausrecht ausgestatteter Funktionär damit anstellen darf. So darf er zB grundsätzlich keine Mitglieder ein Hausverbot erteilen, sofern es sich um eine für Mitglieder offene Veranstaltung handelt. Ausnahmen von der Grundsätzlichkeit kann lediglich eine akute Notsituation sein, zB im Rahmen der Gefahrenabwehr oder der Verteidigung der körperlichen Unversehrtheit Dritter. Aber nach Gusto, wie das damals ein gewisser Herr Peukert mittels Gehilfen eines Herrn Leutert vollzogen geht es eben leider nicht. In dieser Form fehlt sozusagen die „Abgrenzung“ von politischer Diskriminierung unter Missbrauch des Hausrechts.

Änderungen an der Schiedsgerichtordnung

Kommen wir zu der Schiedsgerichtsordnung. Hierbei sollen die §6 §7 und §8 verändert werden. Das sind die Bereiche Zuständigkeit, Schlichtung und Anrufung.

Schauen wir mal:

1. In § 6 Absatz 4 werden die Wörter „Für Parteiausschlussverfahren und Einsprüche gegen Ordnungsmaßnahmen“ durch das Wort „Ordnungsmaßnahmenverfahren“ ersetzt.

Das würde im Ergebnis folgenden neuen Absatz bedeuten:

(4) Ordnungsmaßnahmenverfahren ist erstinstanzlich das Landesschiedsgericht des Landesverbandes zuständig, bei dem der Betroffene Mitglied ist.

Mal abgesehen davon dass nun am Anfang des Satzes das Wort „Für“ fehlt, stellt sich dem präzisen Beobachter natürlich die Frage wie man nach einem Beschluss am BSG zum LSG gelangen soll. Irgendwie wirkt dies vom Antragsteller bzw. den Antragstellern nicht durchdacht.

Weiter:

2. In § 7 Absatz 3 werden, falls vorhanden, die Wörter „bei Parteiausschlussverfahren, bei Einsprüchen gegen Ordnungsmaßnahmen“ durch „bei Ordnungsmaßnahmenverfahren“ ersetzt.

Das würde folgendes bedeuten:

(3) Ein Schlichtungsversuch ist nicht erforderlich bei Ordnungsmaßnahmenverfahren, bei einer Berufung sowie in den Fällen, in denen das Schiedsgericht die Eilbedürftigkeit des Verfahrens, die Aussichtslosigkeit oder das Scheitern der Schlichtung feststellt. Entscheidungen des Schiedsgerichts hierzu sind unanfechtbar.

Hier wird einfach dem Wahnsinn aus dem neuen §6 Bundessatzung Rechnung getragen.

Weiter zur letzten Änderung bei §8 SGO:

3. § 8 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 werden die Wörter „Einspruch gegen eine sie betreffende Ordnungsmaßnahme erhoben wird“ durch die Wörter „die Antragsberechtigung für eine Ordnungsmaßnahme oder eine Maßnahme gegen eine Gliederung gegeben ist“ ersetzt.
b) Absatz 1 Satz 3 wird aufgehoben.
c) Absatz 4 Satz 2 wird aufgehoben.

Das ergäbe folgende Absätze 1 und 4 des §8 SGO:

(1) Das Gericht wird nur auf Anrufung aktiv. Antragsberechtigt ist jeder Pirat und jedes Organ einer Gliederung, sofern ein eigener Anspruch oder eine Verletzung in einem eigenen Recht geltend gemacht oder die Antragsberechtigung für eine Ordnungsmaßnahme oder eine Maßnahme gegen eine Gliederung gegeben ist.

(4) Die Anrufung muss binnen zwei Monaten seit Bekanntwerden der Rechtsverletzung erfolgen. Ein Antrag auf Parteiausschluss soll in einem angemessenen Zeitraum seit Bekanntwerden des entscheidenden Vorfalls gestellt werden. Wird ein Schlichtungsversuch durchgeführt, so wird der Ablauf der Frist für die Dauer des Schlichtungsversuchs gehemmt.

Besonders interessant hierbei ist dass unter §8 Absatz 4 SGO die 14-Tage Frist für den Einspruch gegen Ordnungsmaßnahmen entfernt wird.

Fazit

Wer mir bis hierher gefolgt ist und alles gelesen hat: Gratulation! Mein abschließendes Fazit dieses Satzungsänderungsantrags ist vernichtend. Wie man im Einzelnen bereits in diesem Artikel lesen konnte, konnte ich viele handwerkliche, aber auch verfassungsrechtlich bedenkliche Punkte herausarbeiten. Ein derartiges Monster würde einer Willkür-Justiz innerhalb der Piratenpartei Tür und Tor öffnen.

Einigen mag dieses reizvoll erscheinen, weil sie sich ggf. bereits vorstellen wie sie ihren innerparteilichen Gegner mit Ordnungsmaßnahmen überziehen können, dabei aber nicht daran denken, dass diese Rechtslage erstmal auch gegen sie selbst verwendet werden kann.

Mir sind schon diverse Hintergründe zu diesem Antrag bekannt, die mindestens unappetitlich sind, deren Klärung aber in die Hände der Justiz gehört. Die Parteisatzung ist keine Spielwiese für schlechte Verlierer beim BSG, im Bundesvorstand oder in irgendwelchen Kreisverbänden.

Ich vermag die Motivation, etwas gegen innerparteiliches Mobbing oder unethisches Verhalten von Gremien oder Personalien zu unternehmen. Ich muss aber leider sagen, dass dieser Weg, welcher hier eingeschlagen wird absolut ungeeignet ist. Das bislang nichts gegen Gliederungen oder Gremien oder Organe unternommen wurde, welche Mobbing und Diskriminierung in der Partei betreiben, lag mit Verlaub nicht daran dass etwaige juristische Hilfsmittel fehlten. Tatsächlich waren schon immer die notwendigen Möglichkeiten vorhanden. Dass nichts passiert liegt schlicht daran, dass die gewählten Personalien in den Organen nicht Willens waren. Dahinter steckte meist Egoismus, Feigheit oder beides! Daher würde so ein Monster wie das hier beantragte Werk mehr schaden als nutzen. Und ich, als DAS prominente Ziel von Mobbing, Diskriminierung und Verleumdungen, weiß worüber ich rede. So nützlich mir so ein Willkürdurchsetzungsgesetz wäre – ich will es nicht. Denn ich bin zuerst Pirat und Bürgerrechtler und zuletzt ein Blut-dürstender Racheengel.

Wenn dieser Antrag nicht zurückgezogen wird und zur Abstimmung gebracht wird, beobachtet genau wer sein JA-Stimmzettel hebt. Wer diesen Antrag bejaht, ist evident kein Pirat, kein Bürgerrechtler und erst recht kein Verteidiger von Grundrechten und/oder unserer Verfassung.

Dass ausgerechnet Mitglieder des Bundesschiedsgericht diesen Antrag formuliert haben, wirft ein desaströses Bild auf die juristischen Kompetenzen der derzeitigen Amtsinhaber. Möge das BSG fähigere, im Interesse der Mitglieder bzw. eines freiheitlichen Rechtsstaats agierende Richter erhalten. Der #BPT182 steht vor der Tür! Nutzt die Chance!

Schuster bleib bei Deinen Leisten

Meine Antwort auf den offenen Brief der Kulturschaffenden, über den übereinstimmend berichtet wird. Ich habe ihn so auch bei SPIEGEL ONLINE im Forum gepostet. Ob er deren „Zensur“ überlebt, wird man sehen.

 

 

Liebe Kulturschaffende.

Wir Piraten prägten politisch mal den Satz „Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten“. Diese Empfehlung möchte ich Euch geben wenn Ihr Themen-Fremden Politikern solche „offenen Briefe“ verschickt.
Habt Ihr nichts besseres zu tun, als Euer Nichtwissen so offen zur Schau zu stellen und lediglich willige Strohpuppen rot-grüner Puppenspieler zu sein?! Würdelos!

Dabei gäbe es tatsächlich etwas, was ihr tun könntet. Schreibt doch mal solche „offenen Briefe“ Eurem Kultursenator Klaus Lederer in Berlin? DER sabotiert wirklich den Kulturbetrieb, indem er aus politischen Gründen in die Autonomie von Theatern, Kinos und anderen Stätten Einfluss nimmt und Nötigung und Erpressung seine Instrumente sind. In feinster DDR-Manier.
Oder wie wäre es Ihr schreibt einen Brief gleich noch an Herrn Müller in Berlin, der kulturelle Errungenschaften der Stadt Berlin konstant sabotiert. Beispielsweise will man den Thai-Park abschaffen. ein thailändisches Juwel mitten in Berlin, nachdem man den Görlitzer Park zum offenen Drogendealer-Paradies umgebaut hat, wurde nun auch der international bekannte kultivierte Mauerpark „entkultiviert“. So werden dort aktiv Kulturschaffende vertrieben und bedroht. Die Drogendealer die offen vor den Augen der Polizei ihren Geschäft nachgeht und sogar mittlerweile, ganz die Kapitalisten, Utensilien für die verkauften Drogen gleich mit anbieten, lässt man unbehelligt.

Bevor Ihr also schreibt: „Er sabotiert fortwährend die Arbeitsfähigkeit der Bundesregierung“
Schreibt doch einfach mal: „Er sabotiert fortwährend die Arbeitsfähigkeit der Kulturschaffenden“
Und mit „Er“ ist dann ein gewisser Lederer oder ein gewisser Müller gemeint.

Zumindest wärt Ihr dann wieder bei Euren Leisten und keine Strohpuppen mehr.

Simon Lange

Bundesjustizministerium geht gegen Twitter vor.

Aus gut unterrichteten Kreisen des Bundesjustizministerium wurde bekannt, dass das Ministerium ein Anhörungsschreiben an das soziale Medium „Twitter“ verschickt hat. In diesem Schreiben werden die zahlreichen Meldungen zu Fehlverhalten von Twitter bezüglich des Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) thematisiert. Auch wurde ein Bußgeld „bis zu 50 Millionen Euro“ in Aussicht gestellt. Es dreht sich unter anderem um die Weigerung von Twitter einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen und auf diesen gemäß §5 Absatz 1 NetzDG auf „leicht erkennbarer und unmittelbar erreichbarer Weise auf ihn aufmerksam zu machen“. Eine Mitarbeiterin des Ministerium bzw. einer Fachgruppe sprach vom Verdacht des „systemischen Versagens“ von Twitter, zu dem gerade ermittelt werde.

Es geht dabei um die zahlreichen rechtswidrigen Sperrungen von Twitter-Accounts, ohne dass Betroffene Rechtsmittel einlegen können, da Twitter vorsätzlich keine ladungsfähige Anschrift vorhält und auch keine Zustellungsbevollmächtigten nennt und somit gemäß §130 ZPO schon der Versuch einer Klage, als Erwiderung der Beschwerung eines gesperrten Benutzers durch Twitter, von Twitter vereitelt wird. Dieser Umstand hat natürlich vor dem Hintergrund der mutmaßlichen „Säuberungsaktionen“ gegen konservative Twitter-Accounts durch Twitter ein besonderes Schmäckle. In den USA musste der CEO von Twitter, Jack Dorsey, gerade vor einer Woche vor dem US-Kongress auch zu diesem Thema Stellung beziehen.


Video: Twitter executive faces questions from Congress

Leider hat aber das NetzDG viele teils erhebliche Mängel, die auch von den Fachbereichen dem Ministerium vorgelegt werden, aber dann offenbar lediglich nur abgezeichnet werden. So verweist die Quelle im Ministerium auf einen Fall einer Anzeige wegen eines fehlenden Zustellungsbevollmächtigten, welche aufgrund der handwerklichen Fehler unter §5 Absatz 2 NetzDG eingestellt werden musste. Die Fachbereiche im Ministerium hoffen zwar dass schnellstmöglich die zahlreichen handwerklichen Fehler im NetzDG durch eine legislative Änderung korrigiert werden, aber Hoffnung klingt anders: „Wir schreiben Vermerke, schicken die an das Ministerium und die werden dann abgezeichnet und fertig.“

Twitter ist übrigens nicht das einzige „Netzwerk“. Derzeit laufen Verfahren gegen 60 Netzwerke. Twitter ist allerdings das mit den meisten Beschwerden und dem höchsten Handlungsdruck.

Die ewige Kartoffel

Am Sonntag gibt es Tatort.

Götz George als Horst Schimanski im Tatort

Als Kind habe ich mich noch gefreut wenn ich mit Opa in seinem Zigarren dicht gedampften Wohnzimmer sitzen durfte und Tatort mitschauen konnte. Damals gab es den aus heutiger Sicht garantiert politisch unkorrekten Schimanski, der mit seiner Duisburger Ruhrpott-Schnauze sich robust durch die Unterwelt arbeitete um klassische Kriminelle/Verbrecher zu überführen. Politik gab es beim Tatort praktisch nicht; alles spielte sich im Milieu ab und blieb auch dort. Das war der Charme von Tatort.

Heutzutage leben wir in einer Zeit wo selbst KiTas politisiert sind. Schon Kleinkindern die kaum Papa oder Mama sagen können werden „politisch korrekt“ indoktriniert. Schulen, die früher überwiegend Schulprojekte hatten, in welchen es um die Vermittlung von Wissen ging, betätigen sich nun in linker Multikulti-Propaganda. Der Gebühren finanzierte Rundfunk in Deutschland, einst geschaffen um Bildung, Aufklärung und objektive Berichterstattung zu garantieren, hat sich mittlerweile durch massive Unterwanderung von politischen Parteien zu einem Propaganda Medium gemausert, welches einem Dr Joseph Goebbels wahrscheinlich Freudentränen ins Gesicht gezaubert hätte. Was vor 10 Jahren noch eher subtil ablief, kann mittlerweile beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ganz unverhohlen beobachtet werden. Was die jeweilige Bundesregierung sagt und will, dass wird auch durch Beiträge auf ARD, ZDF und bei den Dritten durch entsprechende fein produzierte Propaganda Sendungen gestützt. Unabhängige und möglichst objektive Berichte gibt es dort leider nur noch selten und wenn dann kann es passieren, dass sie nicht ausgestrahlt werden (sollen).

Diesem politischen Diktat haben sich auch die Macher vom Tatort gebeugt. Daher wundert es auch nicht, dass der aktuelle Tatort wie auch die Medien ansonsten sich eines beliebten „Opfers“ bedienen. Natürlich nennen sie Opfer von politischer Gewalt, Überfällen, Mordversuchen, schweren Körperverletzungen, Attentaten, Brandanschlägen, „Entglasungen“, Sippenhaft, Stalking und aktiver medialer Diskriminierung nicht Opfer, sie nennen sie Rechtsradikale, Rechtspopulisten, Rechtsextremisten oder Neu-Rechte. Dabei meinen sie eigentlich stets die neoliberale AfD. Nun muss man kein Freund der AfD sein, genau so wenig wie man ein Freund der LINKEN, der Grünen oder der SPD sein muss. Aber Apathie ist kein Grund Grundrechte von Menschen und Rechte von juristischen Personen zu negieren. Erst recht ist es nicht legitim aus vermeintlicher Ablehnung Gewalt auszuüben, auch nicht gegen Sympathisanten, Unterstützer oder Mitgliedern.

Stefan Thaens will AfD-ler mit Judenstern kennzeichnen

Leider findet der öffentlich-rechtliche Rundfunk es aber legitim beim sogenannten Bashing (was eigentlich eine extreme Verharmlosung von durchaus erheblichen Straftaten ist) gegen die AfD mitzumachen. Es gibt kaum einen Beitrag, bei dem Moderatoren ihr Wasser halten können. Aber weil ja das Stigma der massenhaften „Alles Nazis“ an deren Brust haftet, einige Linke – wie Stefan Thaens – sogar meinen man solle AfD-Mitgliedern und Unterstützern einen „Judenstern“ an die Brust tackern, fühlen sich alle moralisch im Recht und bashen fleißig mit.

Wer aus der Geschichte nicht lernt, ist verdammt dazu sie zu wiederholen.

Nun, es gab bereits schon einmal eine Zeit in diesem Land, in welchen sich die Bevölkerung bzw die Lauten, bestimmte Sozialisten und die Medien sich über einen gemeinsamen Feind einig waren. Es wurde in jener Zeit auf allen Kanälen aktiv jeder diskriminiert, verfolgt, angegriffen, verleumdet, in seiner Existenz bedroht, welche diesem Feind zuzuordnen war. Später gab es dann auch erst Rufe, noch etwas später dann auch die Pflicht dieses gemeinsamen Feindes ein sichtbares Erkennungszeichen zu tragen und wer den Judenstern nicht trug, riskierte nicht nur seine Freiheit.

Faschismus und Hitlerismus sind nicht dasselbe.

Ein wesentliches Problem der Deutschen ist, dass sie Faschismus stets nur glauben zu erkennen wenn es irgendetwas mit dem Dritten Reich zu tun hat. Sprich: Faschismus gibt es für viele offenbar nur wenn Leute Hitler und Co verehren und mit Hitler-Gruß und Hakenkreuz-Fahne posieren. Leider wird an Schulen nicht gelehrt, dass Faschismus auf faschistoide Handlungen basiert. Ich sage den Leuten meist: „Faschisten erkennt man nicht an Uniformen, sondern an ihren Handlungen!“. Und genau so ist es auch.
Wenn Menschen isoliert, diskriminiert, mit Gewalt unterdrückt werden und maximal öffentlich verleumdet werden und ihnen Eigenschaften zugeordnet werden, die einer näheren Betrachtung nicht standhalten, dann ist das faschistoid und solche Menschen, welche das machen, nennt man zu Recht Faschisten. Der Aufschrei kommt aber immer dann, wenn man feststellt dass interessanterweise genau DIE Personengruppierungen als Faschisten auffallen, welche vorgeblich sich als Antifaschisten aktiv benennen: Antifa, Pirantifa, Emanzipatorische Linke und viele mehr. Interessant ist auch wer solche faschistischen Gruppierungen politisch verteidigt und finanziell unterstützt: SPD, LINKE, GRÜNE und (noch) PIRATEN.

Zeige mir eine Partei und ich zeige dir eine Partei mit mindestens einem Faschisten

Viele argumentieren dann dass die Gewalt und die Verfolgung einer demokratisch legitimierten Partei wie der AfD ja legitim sei, weil es ja darum ginge der „Intoleranz keinen Raum zu geben“. Oft werden dann Aussagen einzelner aus dem Kontext gerissen und entstellend als Beleg wiedergegeben. Sicher gibt es bei der AfD auch einen großen völkischen Flügel, den ich auch für maximal bedenklich halte; aber genauso bedenklich halte ich deren neoliberale Mehrheit, welche man übrigens auch bei der FDP vorfindet. Und ja, es gibt natürlich auch diese „Einzeltäter“, die ewig Gestrigen, welche übelste rassistische Dinge raushauen. Aber diese findet man auch in ALLEN anderen Parteien. Die Grünen hatten bereits in ihrer Entstehung die ideologischen Lehren der Nationalsozialisten (Blut-und-Boden-Ideologie) mit der Muttermilch aufgenommen und später aktiv linke Antisemiten unterstützt. Die SPD, die bereits Dezember 1914 Mitglieder und Wähler verriet („Wer hat uns verraten“) und somit den Startschuss der NSDAP ermöglichte und später sogar mit den National-Sozialisten gegen die Kommunisten im Strassenkampf mitmischte und heute noch immer antisemitische Mitglieder hat, die auch gerne mal Brunnen-Vergifter-Mythen der National-Sozialisten wiederkäuen oder die LINKE, welche sich exemplarisch in Berlin gerne mal hinstellt und als „Israel-Kritik“ verpackt übelste antisemitische Propaganda in die Kameras hustet. Nicht zu vergessen vermeintliche Piraten mit Mandat in NRW, die einst meinten es sei legitim Menschen als „Judenschwein“ zu bezeichnen und auch sonst nicht vor faschistoiden Verhalten im Alltag zurück schreckten. Jeder Partei hat solche Menschen, aber darf man jetzt die Piraten als „rechtsextrem“ einstufen, weil sie mal einen Schwerd als Mitglied hatten? Darf man selbes nun von LINKEN oder den Grünen behaupten. Nagut, bei den Grünen sei erwähnt dass eine Mehrheit der prominenten Grünen mit Mandat eine Terrorismus-nahe Vergangenheit haben. Mit Ströbele saß bis vor wenigen Monaten noch immer ein Grüner im Parlament der bereits 1982 wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt wurde.

Also ist die derzeitige Verfolgung genauso illegitim und falsch wie die Verfolgung einer Ethnie. Und ja ich sage es auch deutlich: Ich finde Hass gegen Juden ABSOLUT INDISKUTABEL und zwar im selben Maße wie auch Hass gegen die AfD und dass beinhaltet ganz klar auch JEGLICHE Gewalt und Aufforderung zur Gewalt gegen diese Gruppen.

Einige werden jetzt kommen, dass man das nicht vergleichen darf. Ich meine schon, denn selbst unser Grundgesetz tut es, ganz unaufgeregt, im Artikel 3 Absatz 3! Dort heisst es unter anderem:

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Das Grundgesetz unterscheidet auch nicht zwischen Juden und solchen die einfach eine andere/gleiche politische Meinung haben und darum sollten Demokraten es eben auch nicht tun!

Tatort und Polizeiruf als Doppelschlag gegen rechts.

Tja und der neue Tatort reiht sich nun also in die Reihe derer ein, welche es legitim finden Menschen aufgrund ihrer politischen Anschauungen zu benachteiligen. Daher nun meine überdeutliche Kritik an die Macher des Tatort und die Entscheider beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk:

Müssen wir demnächst mit einem Remake des Klassikers „Der ewige Jude“ rechnen? Wird sich ggf nur der Titel ändern „Der ewige AfDler“ oder der „Der ewige Biodeutsche“ – vielleicht ja auch „Die ewige Kartoffel“.

 

Update: Ich hatte geschrieben dass Ströbele noch im Bundestag sitzt. Das ist nicht korrekt, er ist 2017 nicht zur Bundestagswahl angetreten. Wurde im Text entsprechend abgeändert.

Strukturelles Mobbing in der Piratenpartei und Faktencheck

Vorgeschichte Ursachen und Hintergründe

In Zeiten, in welchen Grundrechte durch private Gedankenpolizisten beschnitten werden und der schlechteste „Justizminister“ in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland diesen Gedankenpolizisten auch noch einen rechtlichen Unterbau spendiert (netzDG), hat man als Bürgerrechtler, der glaubt ALLE Bürger haben gemäß Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz dieselben Rechte bzw sind vor dem Gesetz gleich, einen schweren Stand. Insbesondere wenn sie sich mal vor vielen vielen Jahren einer Bewegung mit dem Namen „Piraten“ anschlossen, um fortan unter dem strengen und freiheitlichen Kodex dieser Bewegung nicht nur zu wirken, sondern ihn auch konsequent zu leben.

Nun ist das Leben als Pirat in den letzten Jahren kein einfaches Leben mehr. Denn das machtpolitische Instrument der Bewegung, die Piratenpartei, wurde  ab 2010 kontinuierlich von Menschen überrannt, die weder etwas mit der Bewegung zu tun hatten noch den Kodex kennen oder achten würden. Nach ihm leben sowieso nicht. Nun ist es per se nicht schlimm, wenn verschiedene Menschen mit unterschiedlichen Ansichten und Zielen sich in einer Partei versammeln. Das Problem war und ist niemals dass in einer Partei Vielfalt herrscht. Ganz im Gegenteil! Allerdings beschränkt sich das Wort Vielfalt nicht nur auf „Rasse“, Hautfarbe, bzw Ethnie oder Glauben bzw Nicht-Glauben, es zielt auch auf politische Ziele bzw politisches Bekenntnis ab. So will es das Parteiengesetz, so will es unsere Verfassung und so will es auch – Moment! – so wollte es auch mal die Satzung der Piratenpartei.

Aber wie gesagt ist das Leben als Pirat in der Piratenpartei kein einfaches mehr, denn als die Partei von Menschen die mit „Pirat sein“ nichts anfangen können überrannt wurde, war die Partei – vorne weg ihre Repräsentanten –  leider unfähig und bisweilen auch unwillig diesen zersetzenden Prozess der politischen Ausdünnung entgegen zu treten. Weder gab es angemessene Veranstaltungen, in welchen die Neuankömmlinge mit der Idee der Piraten vertraut gemacht wurden oder zumindest der Kodex vermittelt wurde noch sprach man sich gegen neu eingebrachte kollektivistische und teils faschistische Mechanismen aus. Es rächte sich dass die Repräsentanten überwiegend nicht streitbar waren und in ihrer fehlenden politischen Erfahrung und ihrer Naivität glaubten, das Problem würde sich von alleine regeln.

Das tat es aber nicht und Piraten, welche die Partei erst maßgeblich mit aufgebaut hatten und ihr dieses Flair gaben, in welchen sich Menschen sonnen wollten und weshalb sie die Partei wählten oder gar einmal eintraten, gingen verloren. Verloren durch schleichende aber extrem schädliche Austritte genau der Menschen, welche die Partei aufbauten, der Partei den piratigen Geist verpassten und die Werte der Piraten hochhielten. So kam es wie es kommen musste: Piraten wurden in der Piratenpartei langsam aber sicher zu einer Minderheit, die sich nach Fortschritten wie dem Verlassen des politischen Spektrum (nach der ersten französischen Nationalversammlung) um thematisch und nicht ideologisch agieren zu können, nun in eine ideologisch geprägte Partei wandelte. Da die Mehrheit der „Neuzugänge“ und der mit teils faschistischen Methoden agierende Mehrheit sich dem Kollektivismus und rot-grüner Ideen verschrieben hatte, wandelte die Partei sich auch in ihren thematischen Prioritäten.

Erfolgreiche Themen, die Alleinstellungsmerkmale die stets den Piraten zugeordnet wurden und der Partei ein potentielles Wählerpotential von 20% garantierte, wurde zugunsten eines Vollprogramms aufgegeben. Nun wurden rot-grüne Themen nach vorne gestellt. Zwar wurden auch einstige Kernthemen beibehalten, aber diese wurden mit rot-grüner Farbe angepinselt. Aus der rational agierenden, Werte-konservativen Partei, welche sich FÜR Grundrechte und dem Schutz des Grundgesetz einsetzte und damit eine authentische und beim Wähler glaubwürdige Position einnahm, wurde eine opportunistische Kleinstpartei, die es jedem recht machen wollte und die sich damit in das schwarze Loch der Beliebigkeit stürzte – mit absehbaren Ausgang.

Warum

Aber warum erzähle ich das alles? Nun, der Leser muss verstehen in welchen Klima die Verleumdungen und Rufmord-Kampagnen gegen meine Person begannen. Ich war und bin Pirat, ich bin seit 2008 ununterbrochen Mitglied der Piratenpartei Deutschland! Erst in Niedersachsen, dann in Berlin und schließlich fand ich politisches Asyl in Hessen. Ich lebe konsequent den Piraten-Kodex. Das kann dann natürlich für Nicht-Piraten in der Partei aber auch außerhalb unangenehm sein, wenn ein Pirat daher kommt und auf Probleme hinweist, gar Lösungen anbietet und nicht aufhört über diese Probleme zu reden, ganz gleich wie oft man ihn ignoriert, das Problem ignoriert oder gar mit Repressalien antwortet. Ein Pirat ist eben primär dem Kodex verpflichtet.

Unabhängigkeit

In meinem Fall wurde ich Mitgliedern mit repräsentativer Funktion im Landesverband Berlin damals gefährlich. Ich war extrem gut vernetzt und hatte damals mit Fabio Reinhardt und einigen wenigen Helfern die Presseabteilung der Piratenpartei Deutschland geleitet und betrieben. Als Fabio schließlich aus privaten Gründen dies nicht weiter konnte, übernahm ich das Steuer und baute die Pressestelle zu einer der erfolgreichsten Organisationsstrukten der Piratenpartei aus. Für mich war Objektivität und Neutralität stets ein Leitmotiv in der Pressestelle und als Leiter eben dieser sowieso. Dass ich außerdem noch der Bundespressesprecher war motivierte mich zB damals sogenannte Fach-Ressorts einzurichten, welche von den AGs bespielt werden sollten um so bei Bedarf auf fachlich kompetente Menschen zurück greifen zu können. Ich vernetzte mich mit Presse, Verbänden und trug die Idee der Piraten in Politik und Wirtschaft, vermittelte Gespräche zwischen unseren Amtsinhabern und Interessierten aus Presse und Wirtschaft und koordinierte nahezu alle Termine des Bundesvorstands. Außerdem lektorierten wir Blogbeiträge bzw Postulierungen des Vorstandes, wenn auch nur auf Wunsch und natürlich gaben wir auch bei Bedarf Pressemitteilungen heraus.

Liquid Feedback

Es waren vor allem Pressemitteilungen und dass ich der Kettenhund des Bundesvorstands war, weshalb der Landesverband Berlin damals anfing mich zu verleumden. Die Ursache war konkret dass ich mich VOR dem Bundesparteitag in Bingen weigerte das Liquid Democracy-Meinungstool „Liquid Feedback“ zu bewerben. Die Berliner wollten unbedingt dieses Tool auf Bundesebene eingeführt sehen und sahen dieses Ziel aufgrund zahlreicher Kritik in Gefahr. Ich hingegen, der zugegeben auch in der Tool-Diskussion eher eine kritische Position einnahm, sah mich aber in der Position als Bundespressesprecher und Leiter der Bundespressestelle zur Neutralität verpflichtet wenn es um Postulierungen im Namen der Bundespartei geht. Insbesondere kurz vor einem Bundesparteitag, auf welchen entsprechende Anträge zum LQFB (Liquid Feedback) eingebracht werden sollten, verbot sich jede Parteinahme.

Als ich einen Versuch des Landesverband Berlin ausbremste, als dieser eine Sonderbehandlung durch meinen Stellvertreter Daniel Flachshaar versuchte, drehte der Landesvorstand in Berlin komplett durch und überzog mich mit Begriffen wie „Antidemokrat“, „Faschist“ und anderen ehrenrührigen Bezeichnungen. Ich ignorierte es weitestgehend und nur auf der Mailingliste in Berlin, wenn ich direkt konfrontiert wurde, beherzte ich den Leitspruch von Helmut Schmidt „Ich war immer einer, der auf grobe Keile auvh grob zurück keilt. Das wird auch in Zukunft so bleiben.“. Mein Credo auch heute noch und mein Vorrecht, denn Verteidigung ist ein Menschenrecht!

Dresden und die Pirantifa

Dann gab es einen übereifrigen Landespolitiker aus Schleswig-Holstein, der sich anschickte bei einer Gegendemo in Dresden zum Jahrestag der Bombardierung von Dresden mitzumachen. Aber natürlich nicht als Privatperson. Dieser Zollfahndungsbeamte, eigentlich ja jemand dem man zutrauen dürfte unser Grundgesetz zu kennen und im Geiste der FDGO (Freiheitlich Demokratischen Grundordnung) zu handeln, wollte dass die Piratenpartei sich an einer Gegendemonstration beteiligt.

Grundsätzlich kann man ja sicherlich darüber reden und sicherlich hätte Dudda auch damals den Bundesvorstand anrufen können und zum Beispiel mittels eines Umlauf-Beschluss die Teilnahme legitimieren können. Aber er wusste ganz genau, dass er diese Zusage nicht bekommen würde. Nicht, weil der damalige Bundesvorstand nicht ein Zeichen gegen „Rechts“ setzen wollte. Nein, vielmehr weil der Bundesvorstand im Gegensatz zu Dudda sich an Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz und an Artikel 8 Grundgesetz erinnerte! Denn eine „Gegendemo“ die mehr als deutlich und sichtbar damit wirbt dass es ihr nur darum geht, eine andere angemeldete und genehmigte Demonstration zu stören – zu blockieren, das kann kein Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland legitimieren ohne seine eigenen Werte zu verraten.

Das alles wusste Dudda und deshalb meldete er die Piratenpartei Deutschland, an Bundesvorstand vorbei und ohne jede Legitimierung, bei der Gegendemo in Dresden an. Womit er nicht rechnete war, dass ich natürlich mitbekam, als plötzlich Werbeplakate und Werbewebseiten dieser Gegendemo des Antifa Bündnis in Dresden auftauchten, auf welchen das Logo der Piratenpartei Deutschland prangten und die Bundespartei als Unterstützer auf der Webseite geführt wurde. Daher unterrichtete ich, meiner Aufgabe als Pressestelle folgend, den Bundesvorstand. Dieser wies mich dann an, mich darum zu kümmern, dass wir als Unterstützer wieder von der Liste verschwinden. Da wir allerdings von den Plakaten nicht mehr entfernt werden konnte, war der Schaden schon angerichtet. Wie groß der Schaden war, lässt sich nicht beziffern. Aber was ich weiß, ist, dass darauf hin ein wütender Dudda mich auf mein Mobiltelefon anrief und mich dermaßen an schrie, dass ich das Handy einen halben Meter von meinem Ohr entfernt halten musste um keinen Hörsturz zu bekommen. Es fielen Worte wie „Das wird ein Nachspiel haben“ und irgendwann legte der dem Wahn nahe stehende Dudda endlich auf. Was folgte waren dann die ersten Verleumdungen gegen meine Person mich öffentlich als „rechts“ und als „Nazi“ zu bezeichnen. Ausgehend von Landesvorstand Berlin und nun auch der Achse Schleswig-Holstein. Noch immer nahm ich es mit Humor und dachte es würde sich schon beruhigen, denn schließlich hatte ich nichts anderes getan als meinen Job. Aber die Hetze gegen meine Person verstummte nicht. sie wurde nur perfider. Mitglieder des Berliner Vorstands fingen an, über die Landesgrenzen hinweg, mich zu verleumden. Neumitglieder wurden direkt „belehrt“ dass es da diesen „Nazi“ gebe und dass man, sofern man in der Partei eine Zukunft haben wollte, man mit diesem bloß nicht sprechen sollte. Mitglieder die sich nicht an diesen „Belehrungen“ und „Informationen“ oder auch „Warnungen“ hielten, wurden dann schon mal zum Gespräch geladen oder sollten sich rechtfertigen. Oder aber sie wurden irgendwann tatsächlich ebenfalls zu „Nazis“ gestempelt. Als man merkte, dass man mich damit aber nicht bekommt, wurde einige Jahre später die Sippenhaft wiederentdeckt. Nun wurden alle Gäste meiner Crew – der Konrad Zuse Crew – als Nazis diffamiert. Einige gefielen sich darin die „Mitglieder“ der Crew als „Zusel“ zu verunglimpfen. Zwar ist das Wort für sich erstmal harmlos, aber die Intention und der Kontext des Begriffs Zusel war grundsätzlich IMMER Ehr-abschneidend und beleidigend.

Nichts hören, nichts sehen, nichts sagen

Der Bundesvorstand wurde damals von mir informiert und gebeten die Gliederung Berlin an die Satzung und unsere Grundsätze zu erinnern und dass Mobbing und Verleumdungen durch eine Gliederung Partei-schädlich sind. Ich unterrichtete den Vorstand auch konkret was passieren würde wenn man so ein Verhalten toleriert und sich ihm nicht entgegen stellt. Was folgte ist bekannt, meine Vorhersagen trafen alle ein, Piraten wurden aus der Partei geekelt mittels Bedrohungen, Mobbing und systematischen Rufmord der bis zu Arbeitgebern, Nachbarn und sogar gegen die Kinder von Piraten ging. Der Bundesvorstand hat sich bis einschließlich heute noch nie bei den Opfern dieser Vorgänge entschuldigt oder auch nur den Versuch unternommen hier eine Rehabilitation der Opfer herbei zu führen. Aber das ist ein anderes Feld, dass ich ich jetzt hier nicht aufmachen will.

Heutige Verleumdungen

Aus dieser Vorgeschichte heraus sind noch immer viele Verleumdungen gegen meine Person im Umlauf. Einige verbreiten diese Verleumdungen noch immer bewusst und in voller Absicht, andere weil sie entweder sich einen persönlichen Vorteil als brave „Parteisoldaten“ versprechen und andere weil sie schlicht ungebildet und dumm sind. Denn jeder halbwegs gebildete und sozialisierte Mensch kennt bereits aus der KiTa Spiele wie „Stille Post“ und weiß welche Mechanismen beim Mobbing vorliegen.

Dennoch will ich mir hier jetzt folgend mal die Mühe machen, die gängigsten Verleumdungen meiner Person zu kommentieren.

Legen wir los:

„Simon Lange verklagt ständig … „

Nun, ich kann die Klagen, die von mir ausgingen bislang an einer Hand abzählen. Und ich rede von einem Zeitraum von 40 Jahren! Hier die gesamte Liste: Das Versorgungsamt Hamburg (vertreten durch meine Mutter), meinen Vater (vertreten durch meine Mutter), einen Arbeitgeber, einen Stromkonzern. Dazu noch eine Abmahnung und eine einstweilige Verfügung. Die Abmahnung gegen ein Mitarbeiter der auf Twitter @Korallenherz heißt und mich verleumdete und auf außergerichtliche Hinweise nicht reagierte, sondern weitermachte und die einstweilige Verfügung gegen den Landesverband Berlin, welcher mich vorsätzlich auf der Webseite verleumdete und auf außergerichtlichen Wege nicht zur Korrektur zu bewegen war.

Einige der Menschen welche die obige Falschbehauptung verbreiten sind allerdings so dumm, dass sie den Unterschied zwischen Zivil und Strafrecht nicht kennen. So interpretieren sie Strafanzeigen als „Klage“.

Ich habe auch bereits Strafanzeigen gestellt. Allerdings meist ohne den notwendigen Strafantrag zu stellen. Für Laien: Bei Nicht-Offizialdelikten führt ein fehlender Strafantrag stets zur Einstellung, weil die Polizei bzw die Staatsanwaltschaft ohne Antrag nicht handeln kann. Ich habe diese bewusste Methode ab und an gewählt um Leuten einen Schuss vor dem Bug zu geben. Dem Betroffenen entsteht dabei kein finanzieller Schaden – mir übrigens auch nicht. Aber in jedem der Fälle hätte ein Antrag von mir direkt zum Strafbefehl geführt, da die Fälle halt eindeutig waren. Einen Liberalen als Nazi zu verleumden ist halt einfach dumm und nun mal auch strafbar.

Aber wie man sieht: Nein, ich verklage nicht ständig. Nicht mehr als andere Menschen. Und schon gar nicht primär Parteimitglieder. Die Partei lediglich EINMAL und ein mutmaßliches Mitglied wurde nicht verklagt sondern lediglich abgemahnt. Auch EINMAL.

Ach ja. jede dieser „Klagen“ habe ich gewonnen. Womit wir auch gleich die Falschbehauptung widerlegt hätten die da sagt ich würde „vor Gericht immer verlieren“.

„Simon hetzt und mobbt“

Hetze ich? Nein, einen Beleg gab und gibt es dafür nicht. Mobbe ich? Wohl kaum. Tatsächlich bin ich ein Mobbing-Opfer. Und wie ein einzelner Menschen ein paar Tausend Menschen gleichzeitig „mobben“ soll, dass konnte mir bislang auch niemand erklären. Tatsächlich ist diese Falschbehauptung eine erbärmliche Verdrehung der Tatsachen. Ich werde seit nunmehr 7 Jahren von Landesverbänden wie Berlin und NRW gemobbt und verleumdet. Widerstand ist ein Menschenrecht und da niemand sonst in der Piratenpartei auf die Idee kam und kommt, Mobbing Opfer zu verteidigen und den Aggressoren sich sichtbar in den Weg zu stellen, ist es schon perfide und zynisch dem Opfer vorzuwerfen, dass es sich verteidigt.

Ab und an versucht man dann diese Behauptung gegen mich mit Screenshots zu belegen. Interessanterweise aber IMMER nur in modifizierter Form (Als Collage) und/oder ohne jeglichen Kontext. Meiste erkennt man diesen billigen Trick daran, dass auf Screenshots von mir ich mit einem Adressaten beginne. Ein klarer Hinweis dass ich eine Antwort schrieb. Ein klarer Hinweis auf eine Konversation, die aber beinahe immer komplett verborgen bleibt. Denn die Konversation würde ja zeigen, dass ich mich lediglich gewehrt habe. Aber man kann natürlich dennoch einem Vergewaltigung-Opfer vorwerfen dass es beim Widerstand dem Aggressoren ein „blaues Auge“ verpasste. Allerdings sollte man dann mal seinen ethischen Kompass überprüfen.

Ganz früher wurden dann solche Konversationen aber im Nachhinein manipuliert. Wie? Na man löschte einfach seine Tweets, nachdem man meinen Antwort Tweet kopierte. Haben einige gemacht – solange bis ich technisch gegensteuerte. Was uns auch zum nächsten Vorurteil bringt.

„Simon betreibt eine Vorratsdatenspeicherung“
„Simon überwacht linke Politiker/Aktivisten/Journalisten“
„Simon betreibt eine Gesinnungsdatenbank“

Nachdem ich die ersten male auf das Schema (Aggressor beleidigt mich, ich antworte, Aggressor löscht sein Tweet und fotografiert meinen und zeigt mich anschliessend an) hereingefallen war, hatte ich eine einfache technische Lösung schnell realisiert. Alle Tweets die an mich gingen, mich erwähnten oder die ich tätigte wurden automatisch „fotografiert“. Allerdings litt recht schnell die Übersicht unter der schieren Maße an Bildern die so entstanden. Also erweiterte ich das Tool, dass die Meta Informationen der Tweets in eine Datenbank geschrieben wurden. Später dachte ich mir, ich können eigentlich auch nach Schlüsselwörtern suchen und bestimmte Gruppenaccounts grundsätzlich mitschneiden. Und das tat ich dann auch: Heute werden primär noch immer Tweets die sich um Piraten drehen mitgeschnitten. Auch solche die bestimmten Events wie Parteitagen gewidmet sind, aber auch die politische Konkurrenz kommt nicht zu kurz, als auch bestimmte Schlüsselworte von AfD bis Piraten und von BPT bis Nazi ist alles dabei. Zwischenzeitlich erweiterte ich natürlich notwendigerweise die Suchmaschine immer mehr und mehr. Irgendwann begann die Suchmaschine selbstständig Keywords und Accounts zu lernen die mitzuschneiden sinnvoll ist. Außerdem erweiterte ich die Suchmaschine um Funktionen um die Datenbank soziologisch auswerten zu können. Zum Beispiel welche politischen Gruppen zu welchen Themen wie und mit wem twittern. Natürlich werden nur ungeschützte Accounts mitgeschnitten und natürlich auch nur öffentliche Tweets. Private Tweets oder Direktnachrichten kann und will ich nicht mitschneiden. Auch weil es gar nicht nötig ist.

Ich habe dazu auch bereits 2014 einen Blogartikel zu geschrieben, aber schon der hielt Leute nicht davon ab solchen Unsinn über mich zu verbreiten.

  1. Eine Suchmaschine (siehe auch BING, MSN, Google, Altavista, …) ist KEINE VDS (Vorratsdatenspeicherung)!
  2. Meine Suchmaschine schneidet auf Basis von Themen und/oder Gruppenaccounts (zB Piratenpartei) mit aber nicht auf Basis von „links“ oder „rechts“. Wie sollte eine Suchmaschine auch wissen ob ein Account von einem LINKEN oder RECHTEN betrieben wird. Klar, man könnte sie Wertung aus dem Profil ableiten, aber das wäre sehr ungenau, denn viele Faschisten haben zum Beispiel in ihrem Twitter-Profil Dinge stehen wie „Antifa“ oder „Keinfussbreit“ oder „Feministin“. Daher also Unsinn das zu glauben und genau deshalb zu
  3. Ich betreibe natürlich auch keine Gesinnungsdatenbank. Das ist nämlich kaum machbar. Zumindest nicht mit meinen bescheidenen Möglichkeiten. Technisch könnte ich es, aber die Ressourcen die ich dafür bräuchte übersteigen meine finanziellen Möglichkeiten. Und selbst wenn jemand käme und mir eine Finanzierung anbieten würde, würde ich aus ethischen Gründen ablehnen. Denn – Angebote gab es bereits. Lustigerweise meist aus „linken“ Kreisen, also den Kreisen die meiste mir eine Gesinnungsdatenbank unterstellen. Weißte Bescheid!

In den Anfängen meiner Suchmaschine gab es von mir mal den Versuch der Transparenz. Daher konnte man in den ersten Tagen von „tsearch“ eine Liste mit ALLEN Twitteraccounts, zu denen Screenshots existieren, einsehen. Die Ungebildeten und Dummen allerdings interpretierten dies als eine „Überwachungsliste“ oder einer Liste von „Linken“. Lustigerweise war ich auch auf dieser „Liste“. Denn diese Liste war, wie ich ja sagte, eine technische Liste von Accounts zu denen Screenshots im System existierten.

Ein paar andere Dumme regten sich auch darüber auf dass ich den Verleumdungen (Nazi, Rechts, Querfrontler, …) eine „sportive Komponente“ beifügte und damals eine Top10 bzw Top5 anzeigte. Also welcher Twitteraccount am häufigsten diese Keywords verwendet hatte. Darauf wurde ebenfalls eine „Gesinnungsdatenbank“ abgeleitet. Dümmer geht und ging es kaum.

Aber wegen der anhaltenden fehlenden Kompetenz, sei es nur dem Körner-Bundesvorstand damals oder den anderen Verrückten, habe ich dann diese von mir freundlich gemeinte Transparenz wieder eingestampft. Seit dem kann man dies nicht mehr sehen sondern nur noch über die direkte Suche schauen ob von einem Screenshots vorhanden sind.

Heute findet man die tssearch Datenbank übrigens unter https://tweetshots.org

„Simon verstößt gegen die AfD Unvereinbarkeitserklärung“

Das ist natürlich kompletter Unfug. Aber der Reihe nach. Tatsächlich lehne ich die Unvereinbarkeitserklärung bezüglich der AfD ab. Daraus habe ich auch nie einen Hehl gemacht. Denn sie beschädigt zum einen unsere Bundessatzung und zum anderen ist sie obsolet eben wegen unserer Bundessatzung. Diese Unvereinbarkeitserklärung war ein politisches Symbol eines extremistischen Linken in der Piratenpartei, der es nur um Ausgrenzung und Kollektivismus und die Durchsetzen dessen mit faschistischen Methoden ging. Einige haben wir leider noch immer in der Partei – also nicht AfDler, sondern diese Links-Extremisten, welche seit 7 Jahren unsere Partei vergewaltigen.

Aber was habe ich nun tatsächlich gemacht? Nun, ich habe .- wie das Piraten eben so tun – auf Ungerechtheiten, Missstände, undemokratische Vorgänge und verfassungsfeindliches Verhalten hingewiesen. Und zwar – wie es sich für Piraten gehört – im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz:

Aber lesen wir doch mal schnell nach was dort geschrieben steht:

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Ich breche es mal für die Menschen mit Lese-Schwäche herunter: „Niemand darf wegen … seiner politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Sprich, wenn irgendwelche selbsternannten „Antifaschisten“ meinen eine zugelassene Partei mittels krimineller Methoden bekämpfen zu dürfen, dann werde ich als Pirat und somit Demokrat und somit tatsächlicher Antifaschist gegen dieses von den selbsternannten Antifa (die wirklichen Faschisten) vorgehen. Dabei sind meine Mittel der Wahl Aufmerksamkeit für dieses Problem zu erzeugen und Menschen auf faschistisches Verhalten hinzuweisen. Denn was passiert denn?

Menschen werden aus Wohnungen geworfen, weil sie in einer zugelassenen Partei Mitglied oder ggf eine Funktion haben.
Menschen werden angegriffen, weil sie an einem Informationsstand stehen und für ihre Partei werben.
Menschen werden als Nazis verleumdet aufgrund der Zugehörigkeit zu einer neoliberalen Partei und ohne dass sie Mitglieder der NSDAP oder Anhänger der nationalsozialistischen Ideologie wären.
Menschen wird ihr Demonstrationsrecht genommen weil sie eine abweichende Meinung vertreten.
Menschen werden bedroht weil sie einer zugelassenen Partei angehören oder auf Demonstrationen gehen.
Menschen werden bedroht und in den Ruin geschädigt weil die Menschen die wiederum in einer zugelassenen Partei Mitglied sind oder mit dieser sympathisieren in einer Gaststätte bewirtet wurden oder in einem Hotel nächtigen durften.
Menschen werden Opfer von Brand und Mordanschlägen weil sie Mitglied oder Repräsentant einer zugelassenen Partei sind.

Und da spielt es KEINE Rolle, WELCHER Partei ein Mensch angehört. Derartiges FASCHISTISCHES Verhalten ist für einen Demokraten und somit auch einen Piraten NICHT tolerierbar. Und wenn jemand meint, aber es sei ja hauptsächlich „nur“ der AfD widerfahren und sei ja deshalb in Ordnung, weil man ja deren Programm und teilweise Aussagen derer Repräsentanten nicht unterschreiben kann, dann ist man schnell auf Pfaden derer, die zwischen 1933 und 1945 Hass, Zerstörung und Leid auf dieser Welt verbreitet haben.

Und genau deshalb verteidige ich die Rechte eines Menschen, der Mitglied in der AfD ist, genauso leidenschaftlich wie die eines parteilosen Menschen oder eines LINKEN-Politikers. Die bloße Mitgliedschaft in einer Partei darf NIEMALS Grund für Verfolgung sein. Hatten wir schon, wollen Demokraten nicht wieder erleben!

Aber bin ich deshalb jetzt ein Mitglied der AfD? Um Himmelswillen nein. Ich bin auch kein Mitglied der FDP, weil ich deren Neoliberalismus ebenfalls ablehne.

Bin ich nun ein Sympathisant der AfD? Herrgott nein! Klar gibt es einige Punkte der AfD die ich unterschreibe, so wie ich auch einzelne Punkte der LINKE, der SPD und der CDU wie auch der FDP unterschreibe. Aber mehrheitlich unterschreibe ich die Grundsatzpunkte der Piraten und erst recht der Piraten-Bewegung und dessen Kodex. Aber das macht mich kaum zum Sympathisanten der AfD.

Aber schon der Umstand, dass einige Vorstandskandidaten in NRW meinen, man müsse soetwas „erklären“ zeigt eher wie verkommen die Piratenpartei Deutschland mittlerweile ist. Ich hoffe ja, dass geeignete Gremien solchen Kandidaten mal ins Gebet nehmen und mit Nachdruck auf unsere zwischenmenschlichen Werte hinweist und auch auf unsere Satzung und unsere Werte insgesamt.

„Simon ist vor dem PAV geflohen“
„Simon hat das PAV mit Trick17 abgewendet“

Zum einen kommen solche Beiträge stets von Leuten, die entweder gar nicht Partei waren und somit gar nichts von einer Ordnungsmaßnahme wissen dürften (denn darunter fallen Parteiauschlussverfahren(PAV)) und zum anderen dürften sie, selbst wenn sie Partei gewesen sind, gar nichts über das Verfahren öffentlich postulieren. Lustigerweise sind das dieselben Leute die auch verbreiten ich würde ständig Piraten verklagen (Wenn das so wäre wären diese PAV Behauptungen ein guter Ansatz für mich. Komischerweise mache ich es aber nie obgleich ich könnte!).

Vor einem PAV kann man nicht fliehen! Wenn ein Verfahren eröffnet ist, kann man als Mitglied soviel Gliederungen wechseln wie man will. Es hätte KEINEN Einfluss auf das Verfahren. Von daher kann man dieser Legende erstmal den Fuck-Finger zeigen.

Es gab auch nie einen „Trick17“. Ich wüsste auch gerne mal wie der denn aussehen sollte. Denn ein Verfahren unterliegt Rechtsnormen. Also entweder ich handele im Rahmen der Rechtsnormen, dann ist das kein „Trick17“ sondern schlicht gelebtes Recht, oder jemand handelt außerhalb der Rechtsnormen, dann ist das rechtswidrig. In meinem Fall war es nun mal so, dass ALLE OM-Verfahren gegen mich von Anfang bis Ende evident „rechtswidrig“ waren. Weder gab es einen hinreichenden Grund für ein derartiges Verfahren, noch wurden die notwendigen Formalitäten eingehalten und außerdem gab es evident mit krimineller Energie und Vorsatz begangene Verschwörungen gegen meine Person. (Wenn ein LaVo, ein Schiedsgericht und ein BuVo und dessen Justiziar am Prozessgegner vorbei Absprachen treffen und ihre Anträge UND Beschlüsse aufeinander abstimmen, dann erfüllt das die Definition einer Verschwörung). Übrigens: Hätten damalige Justiziare aus dem LV Berlin, Richter aus dem LSG Berlin und dem BSG und dem BuVo derartiges vor einem ordentlichen Gericht abgezogen bzw wären die Schiedsgerichte ordentliche Gerichte gewesen, wären nicht wenige Strafverfahren und Berufsverbote gegen diverse Justiziare und „Richter“ eingeleitet worden.
Ich habe diese PAV allesamt nur überlebt, da ich glaubhaft machen konnte, dass ich den Gang zum ordentlichen Gericht NICHT scheuen werde, ich evident unschuldig war und bin und ich einen mehr oder weniger motivierten guten Anwalt an der Seite hatte der auch noch eine Rechnung mit diesen Extremisten im LSG Berlin, BSG, dem Justiziariat des BuVo und des LaVo Berlin offen hatte.

Die schlechten Verlierer laufen seitdem herum und verbreiten die Legende von Trickserei. Wie ich alleine gegen 4 Gremien der Partei „tricksen“ sollte, wird nicht verraten. Insbesondere ja, da nicht ich die Beschlüsse getippt habe. Ich sag mal soviel. WENN das wahr WÄRE, dann wäre ich wohl DER begnadete juristische und politische Stratege seit Lincoln oder aber meine Gegner sind dermaßen inkompetent und dumm, dass sie sich für alle Zeit für alle Ämter und Mandate nicht empfehlen. Bleiben wir realistisch: Ich habe diese Verfahren gewonnen, weil ich im Recht war. Punkt.
Und was die Eignung meiner Verfahrensgegner damals anging: Aufgrund derer Machenschaften sollte man NIEMANDEN aus dem LSG Berlin und dem LaVo und Justiziariat des LV Berlin seit 2011 für IRGENDEIN Amt oder Mandat auch nur in Erwähgung ziehen.

„Simon hat noch nie etwas für die Partei getan“

Das ist natürlich kompletter Unsinn und wer lange genug dabei ist weiß das auch. Ich habe seit 2008 aber insbesondere seit 2009 massiv beim Aufbau von Strukturen und organisatorischen Teams mitgeholfen und vieles beinahe alleine gestemmt. So habe ich die Pressestelle des Bundes Ende 2009 bis Juni 2010 zu einer sehr effektiven und gut organisierten Pressestelle aufgebaut. Ich hatte maßgeblich am damaligen AG Konzept mitgestrickt und die Fachbereiche als Dienstleister für den BuVo UND der Pressestelle konzipiert. Ich habe die gesamte Öffentlichkeitsarbeit des BuVo damals alleine gewuppt inkl Termin-Orga. Ich erdachte schon damals die Funktion eines „Reisebüro“ welches notwendige Reisen für Repräsentanten zentral organisiert und finanziert. Ich beriet Repräsentanten politisch und juristisch und das sehr sehr lange. Selbst Bruno Kramm holte sich noch bis zuletzt als Vorsitzender im LV Berlin regelmäßig meinen Rat ein, das gleiche halt auch für andere Vorständler in vielen Landesvorständen und im Bundesvorstand. Noch 2013 verteilte ich über meine Presseverteiler Pressemitteilungen der Piratenpartei Deutschland im Auftrag der Bundespressestelle weil man bemerkte dass man kein effektives Netzwerk geschaffen hatte. Ich habe mit Bruno Kramm damals Urheberrechtskampagnen geplant und durchgeführt, habe ihn auf vielen Podien vertreten und unsere Urheberrechtsposition in vielen Verbänden voran gebracht. Habe mit der Generalsekretärin des öffentlichen Rundfunks eng im Kontakt gestanden und ihr die Konzepte und Ideen zu unserer Medienpolitik und Kritik näher gebracht. Habe mit dem BDK (Bund Deutscher Kriminalbeamter) regelmäßig gesprochen, habe im Kulturbetrieb unsere Ideen verbreitet und vertreten und habe mittels meiner Piraten-Crew (Konrad Zuse Crew) viele wertvolle Mitglieder angeworben und den Kontakt zu vielen Bürgern lokal und entfernt gesucht. Ich habe mit anderen Piraten Cryptoparties bereits durchgeführt und Bürgeraktionen durchgeführt als die meisten Piraten nicht mal wussten was das ist. Ich habe mit meiner Crew der damaligen Twitter/Youtube Zensur entgegen gewirkt und habe zusammen mit den Piraten aus der Türkei technische Wege bereit gestellt dass diese wieder unzensiert kommunizieren konnten. Selbst für Flüchtlinge im Libanon engagierten wir uns, lange bevor die Piratenpartei das Wort Flüchtling auch nur buchstabierte und zu einer Zeit als prominente Berliner Piraten Tausende EURO Spenden für Flüchtlinge am Brandenburger Tor an den Flüchtlingen vorbei „versickern“ ließen.

Ich könnte jetzt ewig so weiter machen, aber zu behaupten ich hätte nie etwas für die Partei gemacht ist einfach nur peinlich und erbärmlich. Insbesondere da ich NIE etwas für meine Mitarbeit verlangt habe und auch nie etwas bekommen habe. Gekostet hat es mich allerdings Geld, Nerven, Gesundheit und Reputation. Letzteres dank der anhaltenden Rufmord-Kampagnen gegen mich. Die ich wohl nicht erlitten hätte, wenn ich wie andere Mitglieder auch weggeschaut hätte und nichts gesagt hätte. Dummerweise aber hätte ich mich dann als Pirat morgens im Spiegel nicht mehr betrachten können.

Und nun?

Tja, derzeit habe ich auf Wunsch und Einladung hin mich entschlossen, der Partei nochmal eine Chance zu geben. Ich wirke derzeit in mindestens einer AG (Arbeitsgemeinschaft) mit. Es dauerte nicht lange bis die „üblichen Verdächtigen“ bzw die üblichen Mobber kamen und mich verleumdeten. Zwar hätte der Widerstand gegen solche künstlichen Shitstorms etwas konsequenter ausfallen können, aber im Großen und Ganzen hält sich die Beauftragte ganz wacker.

Piraten die bislang aufgrund der extremistischen und Menschen verachtenden Verhältnisse in der Partei inaktiv waren oder gar ausgetreten waren schauen sehr genau hin, ob man den anhaltenden Verleumdungen mir gegenüber zuschaut oder gar einknickt oder ob man dem Mobbing entgegentritt und nicht einknickt. Und warum überhaupt ich? Nun, das mag daran liegen, dass ich eines der Opfer war und bin, die man nicht mundtot machen kann. Wer mich kennt, weiß dass ich auf Druck mit Gegendruck antworte und niemals einknicke. Ich habe mein ganzes Leben lang gekämpft. Erst um mein Leben, dann um mein Recht und dann um meine Werte. Zu glauben, dass man jemanden wie mich mundtot machen kann ist bestenfalls naiv. Deshalb bin ich auch das prominenteste Opfer und gleichzeitig das lauteste. Aber es sei versichert, dass viele wertvolle Piraten, die ebenfalls Opfer wurden, nur darauf warten, wieder mitarbeiten zu können.

Dies ist aber nur möglich wenn Mobbing, Verleumdungen und insbesondere durch Gliederungen und deren Repräsentanten konsequent verfolgt werden, man ihnen entgegen tritt und politisch sichtbar widerspricht. Notfalls auch juristisch.

Kommentiertes Interview zwischen Franz-Josef Schmitt und Martin Haase

Nach der ersten Sichtung des Interviews zwischen MaHa (Martin Haase) und FJ (Franz-Josef Schmitt), konnte Simon nicht widerstehen und musste bestimmte Aussagen einfach kommentieren.

Wir von PolWoc, die wie niemand sonst für unvorbereitete Videos und schlecht umgesetzte Technik stehen, ziehen allerdings den imaginären Hut vor Mirco Brahmann, welcher dieses Video verbrochen hat. Auch die teilweise Asynchronität des Videos können wir uns leider nicht anheften. Diese Ehre gebührt Mirco.
Wir sind außerdem voller Begeisterung ob des unglaublichen Erfolgs des PiratenBerlin Kanals, der trotz legislativer Fraktion und zahlreicher BVV Beteiligungen es nicht geschafft hat eine präsentable Anzahl von Abonnenten zu erarbeiten und auch deren Zugriffszahlen liegen so niedrig, dass selbst ungelistete Videos bei YouTube mehr Zuschauer haben.

PS: Achtet mal darauf wie oft „FJ“ den „MaHa“ beim Interview anschaut. Oder auch eher nicht anschaut. 😀

Mutig und Stabil

Dieses Jahr wurde mir die Gelegenheit geboten, mein Bild der re:publica, welche jährlich in Berlin stattfindet, zu überprüfen und so ging ich, dieses Angebot dankend annehmend, mit offenen Geist und Augen am Montag zur Eröffnung des „Blogger“-Events.

Allerdings ist es das, also ein Blogger-Event, eigentlich schon sehr lange nicht mehr. Haupt-Sponsoren wie Daimler oder IBM, Stände der Telekom oder Microsoft, dem ZDF und vielen anderen Medienunternehmen machten schnell klar: Um Blogger geht es hier schon lange nicht mehr. Offenbar ist aus der einstigen Blogger-„Messe“ eine schon beinahe langweilige weitere Medien-Messe geworden. Aber ich wollte mein Urteil nicht vorschnell bilden, also schlenderte ich durch die Gänge und schaute mir die Stände der Aussteller genau an und hörte primär zu was dort so erzählt wurde. Netzpolitik.ORG rührte auf Ständen, aber auch auf diversen Postern an den Wänden mächtig die Werbetrommel für ihre intellektuelle und juristische Totgeburt #DigitalCharta – ein Papier, das handwerklich so schlecht ist, dass man nicht mal mehr eine Diskussionsbasis dafür existiert. Wie ich schon an anderer Stelle sagte, ist Jeder, welcher dieses Papier zeichnet und unterstützt in seiner Reputation als vermeintlicher Verfechter von Grund- und Menschenrechten enorm beschädigt. Nachhaltig! Ich hätte nie gedacht, dass Menschen wie Gerhart Baum so geistig umnachtet sein könnten und sowas zeichnen. Warum ein Liberaler wie Baum, der es besser wissen sollte soetwas mit initiiert…. Aber ich schweife ab. Ihr merkt: #DigitalCharta ist bei mir ein rotes Tuch. Nur soviel: Wir haben eine Charta der Menschenrechte. Diese deckt selbstverständlich auch digitale Medien wie das Internet ab. Das Internet war nie und ist kein „rechtsfreier Raum“! Die UN Charta der Menschenrechte wurde seit 1948 mehrmals ergänzt und modifiziert. Es wäre also sinnvoller die bestehende Referenz für Menschenrechte zu aktualisieren als diese in ihrer Existenzberechtigung zu beschädigen. Ganz zu schweigen von den handwerklichen Mumpitz-Inhalten dieser #DigitalCharta. Argh, wie doof muss man sein…. *Der Autor muss an dieser Stelle erstmal ne Stunde auf seinen Boxsack einprügeln*

Aber ich wollte ja über die #RP17 schreiben.

Stage 3 auf der #RP17

Insbesondere interessierte mich aber natürlich das Angebot an Vorträgen. Zu meiner positiven Überraschung stellte ich fest, dass die Gewichtung der letzten Jahre zugunsten irgendwelcher „Gender-Science“ und SJW-Beschwerten der Vergangenheit angehörte. Zwar gab es vereinzelt noch immer derartige Vorträge, aber im Sinne der Pluralität des Angebots ist dies auch durchaus in Ordnung. Überhaupt war das Vortrags-Angebot durchaus durchwachsen. Mein schlimmster Vortrag war am Montag der eines Menschen, den ich später „eine Google-Text2Speech-Funktion auf Beinen“ nannte. Der Mann stand eine geschlagene Stunde vorne, starrte beinahe stur auf seine Rede, welcher er auf DIN A4 Seiten ausgedruckt hatte, die teilweise sogar sein Gesicht verdeckten und klickte ab und an mal ein Bildchen im Hintergrund weiter. Dazu wurde der Vortrag in einem Englisch/Italienisch-Remix vorgetragen, der es nicht unbedingt einfacher machte der vom Redner gewählten recht komplexen Thematik zu folgen. Aber immerhin, offenbar muss man kein Profi sein um auf der re:publica einen Vortrag halten zu dürfen. Das kann man durchaus auch positiv sehen, denn es legt die Messlatte sehr niedrig und ist eigentlich eine Aufforderung an Euch Blogger da draußen, ggf ebenfalls Vorträge dort einzureichen. Vielleicht klappt es ja!

Interessant war auch der Vortrag von Leonhard Dobusch, der dem einen oder anderen schon von #netzpolitik bekannt sein dürfte. Dort berichtet er seit längerem von seinen Erlebnissen und Erfahrungen im ZDF Fernsehrat. Der Vortrag war launig und mitunter detailiert. Eine unterhaltsame Darbietung und Blick hinter die Kulissen.

So berichtete Dobusch von den wiederkehrenden Belehrungen und Absicherungen der Sendeanstalt, dass er auch wirklich wisse und verstünde, dass er eigentlich nichts aus den Kreisen des Fernsehrats nach außen tragen dürfe. Etwas, wie Dobusch bereits am Anfang seines Vortrags betonte, nicht aber für Einlassungen von ihm selbst gelte. Und so nahm er die Zuhörer mit auf einer teils skurrilen Erlebnis-Tour durch den ZDF-Fernsehrat.

Leonhard Dobusch
Für das Internet im ZDF Fernsehrat

Besonders positiv war ein Vortrag von den Rechtsanwälten Nora Markard und Ulf Buermeyer von freiheitsrechte.org die unter dem Titel „Hacking Karlsruhe: Klagen für die Freiheit“ einen sehr eloquenten und überzeugenden Vortrag zu ihrem Projekt hielten. Es geht ihnen darum eine Art deutsches Gegenstück zur amerikanischen ACLU aufzubauen und sie sind schon gut dabei. So bauen sie derzeit ein Netzwerk von Hochschullehrern und Rechtsanwälten auf, welche sie bei ihren Unternehmen ehrenamtlich unterstützen wollen. Weil aber Klagen vor ordentlichen Gerichten Kosten verursachen, suchen sie natürlich auch Fördermitglieder, damit zumindest ein Groß der anfallenden Kosten im Idealfall gedeckt wird. Sie selbst bezeichnen sich als eine Art Rechtsschutzversicherung des Grundgesetzes. Sie wollen strategische Klagen in Karlsruhe führen um so frühzeitig Fragen klären zu lassen. Sie wollen auch Rechtshilfe Bürgern und Betroffenen insgesamt anbieten. Sie legten sehr detailliert dar, wie sie Fälle aussuchen und priorisieren.

Insgesamt war es ein sehr authentischer Vortrag und die beiden Redner konnten ihr Anliegen sehr glaubwürdig vortragen und haben auch auf Nachfragen aus dem Publikum stets sehr souverän und glaubwürdig geantwortet. Ich war am Ende durchaus soweit überzeugt, dass ich mich wohl für diese NGO intensiver interessieren werde und auch über eine Fördermitgliedschaft nachdenke. Bei der ACLU bin ich bereits seit Jahren Fördermitglied.

vLnR: Andrea Goetzke, Peter Kirn, Daniela Seitz, Mat Dryhurst

Bislang hatte der Montag also einen durchaus positiven Eindruck hinterlassen und so wollte ich mich gerade so langsam Richtung Ausgang bewegen, als mir plötzlich Jemand von hinten an die Schulter tippte. Dieser Jemand war Ellen, welche gerade auf dem Weg zu einer Veranstaltung der Club Commission war. Also saß ich nun auf einer Veranstaltung der Club Commission bzw eigentlich der von Music Pool Berlin. Thema war „Digital Media Infrastructures“. Das Panel war gut besetzt wenn auch etwas holperig moderiert. Das Panel wurde in Englisch geführt, was an den Panel-Gästen liegen dürfte. Zugegen waren Peter Kirn von CDM, Daniela Seitz von Creamcake und der Musiker Mat Dryhurst. Das Panel war leider nur mäßig besucht, bot es doch durchaus zeitweise Unterhaltungswert.

Mat Dryhurst
„DJs nutzen ja nur Musik von Anderen“

Dryhurst zum Beispiel hatte tatsächlich den Mut auf einer Veranstaltung, der viele DJs beiwohnen, zu behaupten DJs würde sowieso nicht kreativ sein und würden ja lediglich die Werke von Musikern verwenden um sich selbst zu produzieren. Ich und andere musste darauf erstmal rhetorisch pointiert hüsteln und schnauben. Ich wunderte mich schon darüber dass der Lebenspartner von Ellen so ruhig blieb, der ein sehr sehr sehr bekannter DJ und Produzent ist und der sicherlich wie ich und andere DJs im Raum diese Einlassung nicht gerade passend fand.

Nach dem Panel gingen wir noch auf die ausklingende Abend-Party auf der re:publica und so endete der Montag Abend sehr entspannend bei HipHop, Motown und anderen Classics.

Leider konnte ich aus terminlichen Gründen nicht am Dienstag zur re:publica, was ich sehr bedauerte, denn ich wollte mir eigentlich die Gelegenheit nicht nehmen lassen, den Urhebern der #DigitalCharta meine Meinung über ihren verfassungsfeindlichen und Menschenrechts-feindlichen *pieeeeeep* nochmal argumentativ direkt ins Gesicht zu husten. Andererseits hatten das ja schon längst andere getan und auch ich war ja in der Vergangenheit nicht gerade faul wenn es darum ging gegen die #DigitalCharta zu schießen.

Also kam ich erst am Mittwoch, dem letzten Tag der re:publica 2017, wieder dazu, ihr einen Besuch abzustatten.

Am Mittwoch interessierte ich mich unter anderem für einen Vortrag, der von einem ehemaligen Mitglied der Berliner Piratenpartei gehalten werden sollte – Laura Sophie Dornheim, welche auch oft nur @schwarzblond genannt wird.

Die Causa Dornheim

Ich kenne diese Dame schon seit einigen Jahren vordergründig durch ihr Wirken in der Piratenpartei Berlin, aber auch bei Kampagnen der Bundespartei. Unter anderem versuchte sie sich mal an der Moderation eines Urheberrechtlichen Dialogs, welchen ich für Bruno Kramm organisierte. Ich sage nur soviel: Kramm übernahm nach wenigen Minuten wieder die Moderation. Und das, obwohl Kramm einer ihrer stärksten Förderer war. Wo immer es ging, er baute sie auf und schickte sie zu Panels, sogar dann, wenn sie offensichtlich thematisch, sprich inhaltlich, überfordert war. Interessant wurde es nochmal, als sie, nachdem sie ein etwas verstörendes taz-Interview gab, kandidieren wollte. Selbst @kattascha war verwirrt, wie man hier lesen kann:

Dornheim kandidiert 3 Monate nachdem sie in der taz meinte es brauche die Piraten nicht.

Dies war aber nicht die erste Kandidatur. Frau Dornheim kam schon Anfang 2013 mit mir in Email/Twitter Kontakt. Bei den Piraten gibt es eine Art Tradition, wonach Kandidaten sich „grillen“ lassen müssen. Gemeint ist damit das bohrende Frage und Antwort Spiel, in welchen Kandidaten thematisch aber durchaus auch charakterlich auf den Zahn gefühlt wird. Frau Dornheim kandidierte gerade wiedermal, diesmal für die Aufstellungsversammlung zur Bundestagswahl 2013. In der ältesten Piraten-Crew „Konrad Zuse Crew“, die auch vorher schon diverse andere Kandidaten für die AVB13 gegrillt hatte, wollte man nun auch diese Kandidatin, Frau Dornheim, eingehender befragen. Sie sagte auch zu und machte sogar Sonderwünsche geltend. Wir taten ihr gerne den Gefallen und legten extra für sie wichtige Termine um.

Einen Tag vor dem mit Frau Dornheim gemeinsamen Termin, sagte diese ihn dann ab mit der Ausrede sie fühle bei mir eine „latente Feindseligkeit“. Eine merkwürdige Ausrede für die es keinen Anlass gab. Allerdings wusste sie, dass ich als alter Pirat so meine Probleme mit ihrer Version eines Feminismus habe und ihren Versuchen, diesen in die Piratenpartei einzubringen kritisch sah. Natürlich hätte ich sie auch dazu befragt, so wie andere sie sicherlich auch zu anderen Themen befragt hätten. Nach einem kurzen Tweet-Austausch kam sie dann mit Unterstellungen mir gegenüber, ohne diese klar benennen zu können. Ich schrieb lediglich, dass sie derartige Vorurteile mittels Fragen in einem Gespräch ebenfalls hätte klären können.

Genau darauf und auf andere Ungereimtheiten ihrer Vergangenheit wies ich sie hin. Darunter auch ihre sehr interessante Interpretation sich als Opfer von Mobbing dazustellen, denn zu ihrer Zeit bei den Piraten hat sie gemeinsam mit Mobbern kollaboriert um gegen Menschen mit abweichender Meinung vorzugehen.

https://twitter.com/simonlange1971/status/862260898731307009

https://twitter.com/simonlange1971/status/862276025304133632

Kollaboration als Mittel zur Macht – um die persönliche Karriere voran zu bringen. Und es funktionierte auch für Frau Dornheim wunderbar. Aber genau das ist es,was sie als Botschafterin des Kampfes gegen Mobbing total unglaubwürdig macht und genau auf diesen Widerspruch hätte ich sie gerne auf der #RP17 angesprochen. Wieso sie Dialogen seit Jahren aus dem Weg geht? Warum sie über Menschen Dinge verbreitet, welche sie nie getroffen hat? Warum sie sich von Menschen bedroht fühlt, die sie nachweislich nie bedroht haben noch für derartiges bekannt sind? Ich fand das Publikum sollte wissen, dass gerade bei Botschaftern eine gewisse Glaubwürdigkeit vorhanden sein sollte.

Nun war sie also da, die Gelegenheit in einem zivilisierten Umfeld ein paar kritische Fragen zu stellen und zu schauen, wie Frau Dornheim meint, diesen Widerspruch erklären zu können.

Also ging ich frohen Mutes in ihren Vortrag. Apropos Mut. Genau dazu rief sie selbst noch kurz vorher auf: „Wer mutig und stabil genug ist, kommt um 18Uhr…“.

Na also, ich hatte sogar ein wenig die Hoffnung sie wäre in den letzten 4 Jahren ein wenig gereift.

Also ging ich pünktlichst zur Stage 2, suchte mir einen freien Platz in der ersten Reihe, denn ich wollte auch ungestört Fotos machen, so wie die anderen Besucher des 200 EUR teuren Events auch. Also stellte ich mein Handy auf lautlos und wartete.

Was dann allerdings geschah, soll man nicht für möglich halten. Ein Moderator der #RP17 kam urplötzlich geradewegs im flotten Schritt auf mich zu und baute sich stehend vor mir Sitzenden auf. Kein „Hallo“, kein „Entschuldigen Sie“, keine ansatzweise zivilisierte Anrede. Stattdessen die Frage: „Du bist doch Simon Lange, oder?!“. Ich bejahte dies natürlich verdutzt. Dann meinte dieser „Moderator“ (also eine Person, die ein Gespräch lenkt oder lenkend in eine Kommunikation eingreift – jetzt eher als Türsteher) ich möge bitte weggehen oder er müsse die Security rufen. Ich fragte nun noch mehr verdutzt nach was denn der Grund sein solle, denn schließlich war mein einziges „Vergehen“ ein Angebot, so wie alle anderen Besucher auch, wahrnehmen zu wollen. Und ich saß ja lediglich dort entspannt und abwartend auf den von Frau Dornheim angepriesenen Vortrag. Ich überlegte kurz ob ich die Situation kontrolliert eskalieren lassen sollte, wollte aber anwesende Freunde nicht kompromittieren und fügte mich deshalb nach kurzem Austausch einem Kompromiss. Alleine hätte ich wohl dieses an United Airlines erinnernde Vorgehen des Stewards – äh ich meine – des „Moderators“ entsprechend gewürdigt und es darauf ankommen lassen mich heraustragen zu lassen. Auf die spannende Erklärung später wäre ich sehr neugierig gewesen.

Den Vorgang kann man sich übrigens auch hier nochmal anschauen:

Interessant ist auch die kurze Ansprache direkt nach dem Vorfall. Plötzlich ist von „gefühlter“ „Bedrohung“ die Rede und von „Beef“. Interessant. Ich habe und hatte nie Streit mit Frau Dornheim. Dazu hätte es der Kommunikation bedarf. Die wenige die es gab war zumindest von meiner Seite lediglich hart in der Sache, aber eben nicht persönlicher Natur. Und man darf schon fragen wieso eine Rednerin bestimmen kann, welche Gäste (die für nicht wenig Geld das Privileg der Anwesenheit erkauft haben) einfach aufgrund eines irrationalen „Gefühls“ entfernt werden und welche nicht. Souverän wäre gewesen, dem Gast – mir – eine Kompensation anzubieten, sich für das Verhalten von Frau Dornheim zu entschuldigen oder Frau Dornheim anzubieten, ihren Vortrag abzusagen mit Verweis auf ihr „Gefühl“. Ich könnte als Mann jetzt auch behaupten dass ich aufgrund meines Geschlechts diskriminiert wurde, aber ich bin ja nicht so.

Persönlich, und diese Worte sind erstmalig an Frau Dornheim auch wirklich persönlich gewidmet, möchte ich Frau Dornheim sagen: „Laura. Bitte, tue Dir selbst einen Gefallen und suche Dir professionelle Hilfe. Wenn Du meinst irrationale Bedrohungen zu empfinden, ohne dass es dafür einen konkreten Anlass gibt (Erinnere Dich bitte an Deine gefühlte latente Feindseligkeit), dann solltest Du eher versuchen diesen ‚Verfolgungswahn‘ zu heilen bzw. zu behandeln, aber nicht Anderen aufgrund Deines irrationalen Gefühls ihre Rechte beschneiden zu lassen. Falls Dir das bisher niemand gesagt hat, dann tut es mir um so mehr leid, dass ausgerechnet ich es sein muss, der Dich mit Deiner Nase darauf stößt. Und glaube mir wenn ich sage, dass ich wirklich hoffe, dass Dir geholfen wird. Niemand sollte in ständiger Angst vor Gespenstern leben müssen.“

Vorleser: Stephan #ZensUrbach

Anyhow, der Vortrag selbst war eher unspektakulär. Dort waren eher die Details interessant. Erst gab es eine Auswahl von teils strafbaren, teils nicht strafbaren angeblichen Nachrichten, welche Frau Dornheim erhalten haben will. Diese waren allerdings teilweise so abstrus, dass das Publikum teilweise sogar in Gelächter ausbrach, zu wirr waren teilweise die Nachrichten die da vorgelesen wurden. Apropos vorgelesen. Niemand geringerer als Stephan Urbach las diese angeblichen Nachrichten vor. Ja genau, #Zensurbach, der Mann der Netzsperren gegen Menschen forderte, deren Meinungen von den seinigen abwichen. Der Mann der auf Parteitagen mit Nachdruck forderte man möge mit Fäusten Menschen, deren Meinung er nicht teilt, hinausprügeln. Also ein Mensch, der unter Dornheim-Maßstäben bekannt für praktizierten Hatespeech ist. Aber der eigene Hatespeech ist halt tolerierbar, oder?

Genau die Frage hatte auch ein Mann im hellen Hoodie aus dem Publikum, nachdem Frau Dornheim recht stolz auf ein Video von jemand Anderen verwies und nun versuchte Reputation für dieses Video zu ernten. Gefragt von dem benannten Herren ob denn nicht die von ihr „beklatschten“ Kommentare auf die Hatespeech Nachrichten nicht auch Hatespeech seien und ob das wirklich so eine gute Idee sei, fing Frau Dornheim an, Hatespeech zu legitimieren. Was für eine Kehrtwende. Ich stimmte ihr zumindest innerlich zu, dass man auf Mobbing stets laut und direkt und auch mit verbalen Mitteln reagieren muss. Der Unterschied ist nur, dass sie meinte das dürfe man nur wenn man nicht gerade ihr Opfer ist.

Falls sich jetzt jemand fragt warum ich keine Frage stellte. Das ist schnell beantwortet. Als es daran ging, dass man Fragen stellen dürfe, gab es den sehr eindringlichen und betont rhetorisch bedrohlich gehaltenen Appell an das Publikum keine Fragen zu stellen, die Frau Dornheim irgendwie aus dem emotionalen Gleichgewicht bringen könnten. Sprich: Kritik nicht erwünscht und schon gar nicht deutliche Kritik. Und da ich noch mit anderen Leuten verabredet war und ich wie gesagt anwesende Freunde nicht kompromittieren wollte, verkniff ich mir meinen gedanklichen Fragenkatalog. Man kann die Ansprache übrigens in der Aufzeichnung des Vortrags wunderbar hören.

Alles in allem eine sehr interessante Darbietung eines konstruktiven Gedankenaustauschs: Kritiker werden direkt mundtot gemacht und mit Rausschmiss bedroht damit die Rednerin ihre provokanten Thesen ungestört und unwidersprochen verbreiten darf. Ich muss wohl irgendwas bei den Schriften von Voltaire falsch verstanden haben.

Ich mit Jens Stomber (Piratenpartei) auf der #RP17

Danach gingen meine Freunde und ich noch auf die Abschluss Party und feierten wild und ausgelassen.

Trotz des Fails der #RP17, die sich von einer Laura Dornheim vorführen ließen, war die Veranstaltung dennoch ein Erfolg und ich fand sie durchaus gelungen. Allerdings sollte man den Eintrittspreis deutlich niedriger gestalten und die Themen noch ein wenig mehr in Richtung Blogger schubsen, weg von den Medien-Betrieben.

Natürlich noch ein paar Grußworte an alle, mit denen ich gesprochen und gefeiert habe. Unter anderem: @neythomay, @zombBi. @SepJabbusch. @AnjaHirschel. @pschiffer. „Chris von den Grünen“. Holger, Mat, Ellen, Matthias, Manuel, Nicole und @AlessaDeluxe und nicht unbedingt in der Reihenfolge. Die vielen anderen die ich jetzt gerade vergessen habe, werden mich sicherlich beim nächsten Treffen daran erinnern und ich darf die ersten Getränke ausgeben.

Vielleicht sieht man sich ja auf der re:publica 2018

Update: Auf vielfachen Wunsch hier der Link zur Blamage der „Piraten“ und ihres Bundesvorsitzenden Patrick Schiffer.

Hass ist eine Meinung

Seit einigen Jahren und in letzter Zeit gehäuft trägt sich die meist von „linken“ und „grünen“ Politikern und Aktivisten verwendete Phrase „Hass ist keine Meinung“. Jedesmal wenn ich diese geistlose Phrase lese, frage ich mich in welcher Schulklasse der Phrasendrescher die Grundschule abgebrochen hat. Anders lässt sich das Wiederkäuen von solch populistischen Phrasen kaum erklären. Zwar sind wir Liberalen schon einiges an Tiefleistungen menschlicher Kognitivität gewohnt, ich erinnere nur an das auf T-Shirts anzutreffende „Kein Mensch ist illegal!“ – als ob jemals jemand das Gegenteil behauptet hätte, aber trotzdem nimmt es eine Sonderstellung ein. Diese verdient es dadurch, dass ein Sozialist – mal wieder – meint Menschen einen Maulkorb verpassen zu müssen – an allen rechtsstaatlichen Prinzipien vorbei. Und die Grünen, bekannt für Bigotterie, Meth, Kinderporno, Pazifismus in Kosovo-Einsätzen und Agenda 2010, stimmen munter mit ein – allen voran eine gewisse Künast. Auch nicht zum ersten mal.

Hass ist eine Meinung

Ich sage aber nun: „Hass ist eine Meinung!“. Spätestens jetzt sind die Claqueure links-grüner Fehlpolitik und Berufs-Opfer schwer am Hyperventilieren. Hass eine Meinung? Nein! „Doch!“ Ohhhhh…

Hass ist eine Meinung! Um eine Meinung zu sein, bedarf es niemals der Zustimmung oder der Sympathie für eine Aussage. Nicht einmal den Absender der Aussage muss man mögen. Meinungen können für manche Ohren angenehm klingen, ggf. sogar zustimmend oder unterstützend bis hin zum Regenbogen-Einhorn-kotzenden Rosa-Plüschtier. Aber meist sind Meinungen eher unangenehm und sogar verletzend, weil man eine Meinung kaum ertragen kann. Dies passiert meist dann wenn die Meinung in einer Diskussion geäußert wird. Es liegt in der Natur der Debatte, wenn diametrale Meinungen aufeinander treffen. Für jede Seite muss die Meinung der anderen Seite wie kompletter Unsinn klingen und ich wette dass in der momentanen Meinungsfreiheit-Debatte auch einige Verwirrte diesen Beitrag als unsinnig und falsch und ggf sogar rechts-populistisch stigmatisieren werden. Und das ist – Achtung – völlig in Ordnung! Denn im Wettkampf der Meinungen sind Überspitzungen zulässig. Aber nicht nur das. Nein, Im Meinungskampf muss nicht mal eine Aussage auf dem Boden der Wahrheit oder Fakten stattfinden. Populismus ist genauso gebräuchlich und erlaubt wie Verallgemeinerungen. Und es ist auch zulässig abstruseste Thesen aufzustellen. Der Betrachter einer solchen Debatte kann dann anhand der Einlassungen der Beteiligten entscheiden wessen Aussagen er wie gewichtet und auf diese Weise sich eine eigene Meinung erarbeiten und diese dann ebenfalls einbringen und sogar veröffentlichen und verbreiten.

Beleidigungen

Damit dies alles möglich ist, haben ein paar weise Menschen uns mit einem Abwehrrecht gegen den Staat ausgestattet und es den Schutzbereich der Meinungsfreiheit genannt. Dieses Grundrecht ist ein sehr hohes Gut und ist ein wesentlicher Stützpfeiler unserer freiheitlichen-demokratischen Grundordnung! Genau deshalb muss man auch maximal sensibel reagieren, wenn versucht wird, an diesem Abwehrrecht zu rütteln. In der Vergangenheit gab es immer wieder Versuche dies zu tun. Oftmals wurde der Umweg über das Strafrecht gesucht. So wurde in der Vergangenheit immer wieder gerne „Beleidigung“ geltend gemacht um missliebige Meinungen zu unterdrücken. Und nicht selten wird der Hinweis auf „Beleidigung“ genutzt um Menschen mit einem empfindlichen Übel einzuschüchtern, denn wer möchte schon gerne ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung haben, nur weil Staatsanwaltschaften es sich oft leicht machen und den Strafanträgen lieber einfach folgen als sich mit der Rechtsprechung oberster Häuser wie dem Bundesverfassungsgericht zu befassen. Man muss ehrlicherweise aber auch sagen, dass die meisten Staatsanwaltschaften hoffnungslos unterbesetzt sind und darunter die Qualität der Justiz leidet. Aber das ist ein anderes Thema.

Entscheidend ist, dass das Bundesverfassungsgericht immer wieder den Schutzbereich der Meinungsfreiheit klar umrissen hat und ihn sogar so gut definiert hat, dass in der Regel die Mehrheit von vermeintlichen „beleidigenden“ Aussagen eben unter diesen Schutzbereich fallen.

Feelings  – nothing more than feelings!

Aber wir reden hier ja eigentlich über „Hass“ und nicht über „Beleidigungen“, oder?! Fangen wir doch erstmal damit an dass wir versuchen zu definieren was Hass eigentlich ist. Wikipedia hat hierzu eine recht nüchterne und nach kurzer Recherche auch mit anderen Quellen übereinstimmende Definition. Sie lautet:

Hass ist eine menschliche Emotion scharfer und anhaltender Antipathie. Ausgehend von der Fähigkeit zu intensiven negativen Gefühlen wird der Begriff auch im übertragenen Sinne verwendet und steht allgemein für die stärkste Form der Abwendung, Verachtung und Abneigung. Die Motive des Hassenden können teils unbewusst sein, lassen sich in der Regel jedoch bewusst machen. Als Gegenbegriff in vergleichbarer Gefühlsstärke wird vor allem die Liebe angesehen.

Hass entsteht, wenn tiefe und lang andauernde Verletzungen nicht abgewehrt und/oder bestraft werden können. Hass ist somit eine Kombination aus Vernunft und Gefühl. Die Vernunft ruft nach dem Ende der Verletzung und nach einer Bestrafung des Quälenden. Laut Meyers Kleines Lexikon Psychologie ist das Gefühl des Hasses oft mit dem Wunsch verbunden, den Gehassten zu vernichten. Das Gefühl des Hassenden ist das des Ausgeliefertseins, der Gefangenschaft, der Wehrlosigkeit.

Hass ist also eine Emotion. Ein Mischung aus Vernunft und Gefühl. Eine Antipathie. Jeder Mensch kennt diese Emotion, so wie jeder halbwegs gesunde Mensch auch Liebe kennt. Und genauso wenig wie Liebe eine Straftat sein kann, kann Hass eine sein. natürlich bevorzugen wir alle Liebe über Hass, aber das ändert nichts daran dass Menschen aus verschiedensten Gründen hassen können. Wikipedia nennt sogar ein paar abstrakte Beispiele. Wenn Menschen zum Beispiel sich ausgeliefert fühlen, sich gefangen fühlen oder sich wehrlos fühlen, dann können sie Hass entwickeln und zwar regelmäßig gegen denjenigen dem sie ausgeliefert sind, der sie gefangen hält oder gegenüber dem sie wehrlos sind. Oft geht dem Hass ein Gefühl der Ohnmacht vorweg und dies spätestens kennt jeder der sich schon mal ungerecht behandelt fühlte aber sich nicht wusste zu helfen. Das kann der Leistungsempfänger beim Jobcenter sein, der unverheiratete Vater eines Kindes welches ihm vorenthalten wird, der eingepferchte Flüchtling oder Obdachlose in einer Notunterkunft, der inhaftierte Schwarzfahrer in Berlin, die geschlagene Ehefrau, das verwahrloste Kind, ein Vergewaltigungsopfer und überhaupt Opfer von Gewaltverbrechen. Die Liste ließe sich unendlich fortsetzen und somit ist schon klar: Hass gehört zum Menschen wie die Liebe. Es ist eine Emotion und Emotionen können Dinge auslösen. Vom Wort bis zur Tat.

Handeln ist Silber Worte sind Gold

Die Frage ist nun also, kann ein Gefühl als Motivation hinter einem Wort ausreichen um das Wort grundsätzlich als nicht legitim zu definieren?

Wer bis hierher aufmerksam mitgelesen hat, wird mir wahrscheinlich (und hoffentlich) zustimmen, dass man hier mit Nein antworten muss. Denn natürlich drücken wir Emotionen mit Worten aus und dies ist auch unheimlich wichtig, denn nur so haben wir ein Ventil um einer Emotion Rechnung zu tragen. Die Alternative – die Tat – wäre ungleich gefährlicher. Es ist eben ein Unterschied ob eine Frau aus Hass dem Vergewaltiger ihres Kindes den Tod wünscht und dies in Worten klar artikuliert oder ob sie eine Waffe zieht und ihn aus Hass erschießt. Es geht aber auch eine Nummer kleiner: Es ist eben ein Unterschied ob jemand einer Landtag-Kandidatin „die Pest an den Hals wünscht“ oder ihr jemand ein Messer in den Hals rammt.

Worte sind wichtig. Worte sind Kommunikation, manchmal eine Einbahnstraße aber Kommunikation. Ohne Worte bliebe uns nur das Schweigen und die Tat. Das Schweigen hat nur eine sehr begrenzte Kapazität und irgendwann berstet das Schweigen und die Emotion findet ihren Weg. Dann allerdings besser in Worten als in Taten. Taten, die einer langer unterdrückten Emotion, wie zum Beispiel  Hass, folgten, kennen wir gemeinhin zum Beispiel als Amoklauf.

Nein, Worte sind wichtig und deshalb soll und darf man sie auch grundsätzlich erstmal nicht unter Strafe setzen und auch nicht den Eindruck erwecken, dass Worte nicht legitim wären. Hass ist genauso legitim wie Liebe! Beide Emotionen gehören zum Menschen wie das Atmen, das Essen und das Schlafen. Wo Licht ist, da ist auch Schatten.

Diese Worte finden dann ihren Weg in Meinungen. Diese Meinungen müssen wir nicht teilen. Wir müssen ihnen auch nicht zustimmen, sie verbreiten oder die loben. Wir dürfen sie aber auch nicht verbieten.

Die Meinungsfreiheit der Andersdenkenden

In der Politik sind vermeintliche „Hass-Kommentare“ oft ein Thema. Sicherlich sind viele solcher klassifizierten Kommentare widerwärtig, aber wie wir gelernt haben, ist die bloße Widerwärtigkeit noch kein Kriterium um einer Meinung ihrer Zulässigkeit zu berauben. Die Frage ist also immer, ob es eine noch so abwegige Erklärung gibt, in welcher eine Meinung nicht ausschließlich schmähend gemeint gewesen sein kann? Ist in einer Aussage, welche gespickt mit üblen Bezeichnungen und Verallgemeinerungen eventuell eine Meinung versteckt? Wenn ja, unterliegt die Aussage der Meinungsfreiheit. Ob das uns nun gefällt oder nicht.

Ein besonders krasses Beispiel für Meinungsfreiheit stellte der folgender (verkürzte) Fall dar. Ein Mann in einer Kneipe am Stammtisch. Das Bier fließt, die Meinungen am Tisch gehen hoch her und nicht grundlos gibt es den Begriff „Stammtisch-Niveau“. Schließlich behauptet der Mann der Holocaust wäre eine Verschwörung der Juden. Eine Erfindung und leugnet den systematischen Massenmord an Juden, Behinderte, Sinti und Roma und vielen anderen. Ein anderer Mann hört dies und zeigt es an. Das Bundesverfassungsgericht wird später feststellen, dass diese Aussagen dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit unterliegen. Ja, auch das war eine „legitime“ Meinung. Man muss sie nicht teilen und ich denke viele (mich eingeschlossen) teilen diese Meinung dieses Holocaust-leugnenden Mannes nicht, aber dennoch ist es sein Recht diese Meinung zu haben und sie anderen im privaten Kreis mitzuteilen. Damit jetzt nicht eine ungewollte Debatte ausbricht: Hätte der Mann dieselbe Aussage öffentlich getätigt, wäre er nicht straffrei davon gekommen. Die exakten Details kann man hier nachlesen.

Was ich mit diesem Beispiel zeigen wollte, ist, dass der Schutzbereich wirklich weitreichend ist und eben gerade ungeliebte und unpopuläre Aussagen schützt. Die Meinungsfreiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden!

#QED (Quod erat demonstrandum)

Hass muss nicht immer eine Meinung sein, aber es kann eine Meinung sein. Und in den allermeisten Fällen ist Hass eine Meinung.

Wenn Ihr also das nächste mal einem Menschen begegnet der Euch mit der Phrase begegnet: „Hass ist keine Meinung“, dann verweist ihn gerne auf diesen Artikel. Vielleicht sollte auch ein Herr Maas, eine Frau Schwesig und eine Frau Künast diesen Artikel lesen, auch wenn es eigentlich nicht notwendig sein sollte.

Kalte Fusion

Eigentlich wollte ich nichts mehr über die Piratenpartei Deutschland schreiben. Eigentlich ist jeder ehrliche Kommentar auch ein gewisses Maß an Nachtreten, denn Positives will einem zur Piratenpartei nicht mehr einfallen. Und wenn man an sich selbst den oft eingeforderten Maßstab der zumindest versuchten Unaufgeregtheit und Objektivität anzulegen versucht, dann gerät man recht schnell in eine paradoxe Situation, denn wenn man ehrlich sein will, kommt man nicht umhin die Piratenpartei als intellektuell und politisch tot zu erklären. Die politische „Garbage Collection“ wird dank eines eindeutigen Parteiengesetz auf kurz oder lang die längst überfällige Auflösung einleiten bzw zumindest den heiß begehrten Partei-Status entreissen.

Er ist tot Jim!

Wie es zu dieser morbiden Lage der Piraten in Deutschland kam, ist eingefleischten Urgesteinen der Piratenpartei schon seit vielen Jahren klar. Es ist, um es kurz zu machen, eine ungesunde Kombination aus Karriere-Ambitionen, Duckmäusertum, Dummheit, fehlender politischer Reife, Borniertheit, Naivität und enormen historischen und intellektuellen Defiziten bei der Mehrheit der eingeschleppten, und den mit Deutungshoheit überlassenen Extremisten, Neumitgliedern seit 2010/2011 welche mittlerweile die Mehrheit der Piraten von 2006-2010 verdrängt haben. Was auch erklärt warum die einstigen Erfolgsmodelle der Piratenpartei nicht vorhanden sind und auch nicht sein können, da aus der Piratenpartei ideologisch und politisch eine Mixtur aus politischer Arm der Antifa und einem MacBook-affinen LINKEN-LV-Berlin wurde. Politisch also unbrauchbar.

Auch ein „Dampfplauderer“ aus Bayern, der es zwar verstand sich selbst zu inszenieren und markige Sprüche rauszukloppen, aber in zahlreichen Momenten konkreten Handelns jedesmal episch versagte und – als die Extremisten begriffen dass von diesem Hasenfuß keine Gefahr ausgeht – sich eben von diesen regelmäßig vorführen ließ.

Debiles Grinsen als Markenzeichen

Sein Nachfolger, der als intellektueller Unfall vom GAU Thorsten Wirth nicht weit entfernt ist, hat kaum war er im Amt so viele Fails produziert, dass ihm sogar das über die Parteigrenzen bekannte unfähige Presseteam weg lief. Ich meine, wenn sogar ein vor Inkompetenz strotzendes „Presseteam“ begreift wie inkompetent ihr Chef ist, sagt das schon sehr viel aus.

Und dieser Vorsitzende dessen einzige erwähnenswerte Eigenschaft wohl die ist, dass er genetisches Material mit einer Claudia Schiffer um ein paar Ecken teilt, tat jetzt wiedermal genau das was immer tut: Er führte sogenannte „Hinterzimmer-Gespräche“.

Fusions-Bombe

Diesmal allerdings mit anderen Parteien. Pikanterweise war einer dieser anderen Parteien die der „Neue Liberale„. Die immerhin maßgeblich mal entstanden ist aus ehemaligen Piraten denen die extremistische Ideologisierung der Piratenpartei zu weit ging und die wieder den Fokus auf liberale bzw sozialliberale Themen setzen wollten ohne sich einer Gedankenpolizei und Umerziehungs-Camps der Jungen Piraten in Zusammenarbeit mit der Piratenpartei NRW und Berlin aussetzen zu müssen.

Undichtes Fundament

Allerdings leakte der Vorsitzende der Neue Liberale Niedersachsen Burmeister diese Pläne und eskalierte sie auch medial. Er war der erste öffentlich von Fusionsplänen sprach und diese als Grund nannte warum er sein Amt niederlegt und die Neue Liberale verlässt. Auch ich war sehr erstaunt über diesen Vorfall und konnte und wollte auch nicht so recht glauben was da passiert. Also rief ich den Bundesvorsitzenden der Neue Liberale einfach mal an. Zu irgendwas muss ja diese Kurzwahl von Nutzen sein. Als ich ihn erreichte, wurde mit Vehemenz eine Fusion bestritten. Es war lediglich die Rede von thematischer Kooperation und dass sich das in den nächsten Tagen alles klären würde. Angesprochen auf die Einlassungen seines mittlerweile ehemaligen Parteikollegen Burmeister konnte ich dann allerdings nichts zitierfähiges vernehmen.

Sozialliberal MY ASS

Aber was muss man unter thematischer Kooperation verstehen und was hat es mit dieser „Idee“ dass Sozialliberale sich einen sollen und an einem Strang ziehen sollen, ggf sogar gemeinsame Parteitage abhalten sollen?

Nun, gegen thematische Kooperationen spricht erstmal nichts. Das ist Alltagsgeschäft. Wer mal im Bundestag gearbeitet hat wird dies als eine ganz normale Sache kennen. Man darf als Außenstehender nicht glauben, dass die Debatten im Plenum oder in den Medien die „Realität“ im Bundestag widerspiegeln.

Was mir allerdings Zahnschmerzen verursacht ist die Idee ua von gemeinsamen Parteitagen. Eine derartige Verflechtung des höchsten Organs einer Partei(-Gliederung) halte ich weder für juristisch tragfähig noch für vermittelbar. Denn dann wäre der abschließende Schritt einer Fusion eigentlich nur noch eine Fußnote!

Politischer Suizidversuch

Was ebenfalls gegen ein solches Ansinnen spricht ist der am Anfang des Artikels erwähnte gegenwärtige Status der Piratenpartei. Die Piratenpartei hat mit Piraten oder Sozialliberalen so viel zu tun wie eine Puffmutter mit dem Zölibat oder eine Portion Hundekot mit einer Portion Mousse au Chocolate. Wie gut der Umgang mit Sozialliberalen in der Piratenpartei klappt konnte man stets gut im Umgang mit dem sozialliberalen Flügel in der Piratenpartei sehen, welche sogar heute noch Stigmatisierungen, Diskriminierungen und politischer Verfolgung durch die Landesverbände NRW, Berlin und teils sogar dem Bund der Piratenpartei ausgesetzt sind. Ehrlich, die Piratenpartei Deutschland als sozialliberal zu bezeichnen ist ein schlechter Witz. Realistischer wäre es sie als extremistischen und totalitären Apparat zu sehen die auch vor der politischen Verfolgung und Gewalt gegen Menschen keinen Halt machen. Also das direkte Gegenteil von „Sozialliberalen“.

Neutronen-Explosion

Lustigerweise hat die Neuigkeit über diese Defacto-Fusion auch in der Piratenpartei hohe Wellen geschlagen. Vielerorts ist von mangelnder Transparenz die Rede (als hätten die Piraten je begriffen was Transparenz ist), aber viele fühlen sich schlicht vom Bundesvorstand der Piratenpartei verraten und hintergangen. Es soll halt Mitglieder geben die noch immer glauben dass die Vorstandssitzungen ehrlich gemeint sind und keine bloße Selbstinszenierung.

Eiskalte Hintertür Akrobatik

So gesehen hat es die Mitglieder der beteiligten Parteien kalt erwischt, was auch den Titel dieses Artikels inspiriert hat. Auch wenn die Fusion eine sehr sehr intensive Form der Kooperation sein soll, die zwar faktisch nah an einer Fusion ist und man sie daher vorsichtig als Defacto-Fusion bezeichnen könnte, aber dennoch keine ist. Noch nicht. Denn man kann wohl davon ausgehen dass der Minimini Schritt von Kooperation zur Fusion dann irgendwann über eine Hintertüt eines Beisatzes eines Satzungsänderungsantrag eingeschleppt wird. Das hat Tradition bei Piraten. Ich erinnre nur an die Anträge zu Themen wie LQFB oder BGE. Beides wurde durch die Hintertür mittels Nebelkerzen eingeschleppt.

Was hinten rauskommt….

Aber was bringt uns so eine Kooperation? Der Piratenpartei alles! Denn die Piratenpartei ist wie gesagt tot und hat die Glaubwürdigkeit wie ein überführter Pädophiler als Betreuer einer FKK-Kinder-Gruppe. Die Neue Liberale kann nur verlieren. Sie wird im Schweissdunst der Piraten wahrgenommen samt anrüchigen Duft und riskiert darüber hinaus sich mit Extremisten und Ideologien der Piratenpartei zu infizieren und ihr noch sehr junges Leben bereits in der Krippe zu verlieren.

DONT DO IT

Mal ehrlich, Leute verlassen doch nicht die Piratenpartei, bauen eine neue Partei auf, um dann die Leistungen der letzten Jahre mit einer „Fusion“ mit der Piratenpartei in die sprichwörtliche Tonne zu treten. So doof kann niemand sein.

Mein Rat an die Mitglieder der Piratenpartei Deutschland. Lehnt diese „Kooperation“ ab und zwar KOMPLETT! Verhaltet Euch wie jemand mit einer tödlichen ansteckenden Krankheit und unterlasst es andere Parteien mit Eurer Hass-Ideologie zu infizieren. Notfalls glaubt einfach dass Ihr Euch vor den liberalen Werten der Neue Liberale schützt. Auch gut!

Mein Rat an die Mitglieder der Neue Liberale Deutschland. Lehnt diese „Kooperation“ ab so schnell es geht und denkt nie nie nie wieder daran und sagt Eurem Bundesvorstand dass Ihr sowas nie nie nie wieder erleben wollte. Glaubt mir, Ihr wollt Euch nicht die Pest an Bord holen. Um mal eine Piraten-Metapher zu verwenden.

Unkaputtbar

Und was ist mit den Piraten? Die Piraten sind lange weiter gezogen. Einige wenige verharren noch in dem mehrheitlich von Nicht-Piraten kontrollieren Konstrukt Piratenpartei, aber die die meisten sind längst gegangen und haben ihre neue Heimat entweder in NGOs oder in anderen Parteien gefunden. Einige eben auch in der Neue Liberale.

Der #Piraten System-Hack der keiner ist

Ich möchte Ihnen gerne eine Frage stellen. Würden Sie, wissentlich, mit einem Menschen eine sexuelle Beziehung eingehen, welcher bereits in einer sexuellen und emotionalen Beziehung zu Jemand anderem steht? Und wenn nun dieser Mensch seine ältere Beziehung aufgrund Ihres gemeinschaftlichen Betruges beendet, wären Sie dann glücklich und zufrieden? Zuletzt die wichtigste Frage: Hätten Sie keine Bedenken dass dieser Mensch, zu welchem Sie jetzt eine sexuelle und ggf. sogar emotionale Beziehung unterhalten, Sie ohne Ihr Wissen hintergeht und wieder zu anderen Menschen sexuelle Beziehungen unterhält und sogar heimlich plant Sie zu verlassen? Nein? Warum nicht?! Schließlich hat Ihr Partner doch mit Beginn Ihres Kennenlernens bereits bewiesen dass er kein Problem damit hat einen vermeintlichen Partner zu belügen, sie zu täuschen und ihn bei bietender Gelegenheit wie eine heiße Kartoffel fallen zu lassen.
Die politische Analogie kann man derzeit in den Medien lesen. Der Musiker und Urheberrechts-Experte Bruno Gert Kramm hat ein juristisch wie gesellschaftlich historisches Urteil gegen die GEMA erwirkt. Er war treibende Kraft in diesem Prozess. Finanziert wurde der Prozess maßgeblich von der Piratenpartei Deutschland. Die Analogie steckt in der Vorführung des Landesvorsitzenden Rostock von Bündnis’90/Die Grünen, welche derzeit schön gefärbt als „Piraten hacken die Politik“ verkauft wird. Die Analogie zum Beziehungsdrama geht wie folgt: Kramm will laut eigenem Bekunden die Mitglieder der Piratenpartei Deutschland, die Mitglieder der Grünen und die Öffentlichkeit bewusst über seinen Parteiaustritt bei den Piraten nach der AGH-Wahl 2016 (Abgeordnetenhaus) in Berlin und den Beitritt bei den Brandenburger Grünen getäuscht haben, um so durch die Grünen für seinen GEMA Prozess wertvolle politische Kontakte zu erhalten, welche ihm bei seinem GEMA-Prozess behilflich sein sollten. Laut eigenem Bekunden ging das kalte Kalkül wohl auf, auch wenn Kramm sich nicht zu den näheren Details äußern möchte.
Man kann es aber auch anders beschreiben. Kramm machte den Grünen schöne Augen und betrog die Piraten mit ihnen. Er verließ seinen „Partner“ (die Piraten) und ging eine neue Beziehung mit den Grünen ein, nur um diese auszunutzen. Nun wo er bekommen hat was er begehrte lässt er wieder die Grünen fallen, kehrt zu den Piraten zurück.
Oder er spielte den Grünen nur etwas vor und hatte nie vor die Piraten zu verlassen. Und als er von den Grünen hatte, was er begehrte, ließ er sie wie die berühmte heiße Kartoffel fallen. Nun behauptet er, er wäre ja immer schon Pirat gewesen und werde auch weiterhin Pirat bleiben.
Soweit bekannt soweit unstrittig.
Aber ist er das? Kramm will also schon immer Pirat gewesen sein und sieht sich als Pirat? Das kann man und als Pirat muss man das kritisch sehen. Das Maß an Intransparenz und Hinterzimmer-Politik ist hier schon gar nicht mehr messbar. Beides Punkte, welche Piraten seit ihrer Gründung 2006 konsequent ablehnen. Hier aber haben wir schon vorsätzliche Täuschung in erheblichen Maße zu verzeichnen. Nicht gerade eine Aktion, auf die man als Mensch oder als agierender Piraten-Politiker besonders stolz sein sollte, denn es widerspricht dem ethischen Kompass der Piraten. Aber selbst wenn man nun anführen will, Kramm hätte diese Täuschung ja nur begangen um ein „greater good“ zu erreichen, hier die erfolgreiche GEMA-Klage, so stellen sich doch zwingend zwei Fragen:

  1. Wertet solch ein unethisches und den Grundsätzen der Piratenpartei Deutschland widersprechendes Verhalten nicht den politischen Erfolg der GEMA-Klage massiv ab? Klar, der gesellschaftliche wie juristische Erfolg bleibt unbenommen, aber politisch kann ich aufgrund der Vorgehensweise keinen Erfolg feststellen. Im Gegenteil! Die Piratenpartei ist ohnehin schon in den letzten 6 Jahren öffentlich verstärkt als bigott und scheinheilig wahrgenommen werden, was uns auch (zu Recht) zu einer 1% Partei zusammengestutzt hat. Jetzt wieder diesen Zerfallsprozess der Partei zu untermauern mit solch einer Aktion ist nicht klug. Und apropos „klug“. Dies bringt mich zum zweiten Punkt.
  2. Woher nimmt die Piratenpartei Deutschland eigentlich die Gewissheit dass sie nicht auch von Kramm, für der Partei nicht bekannte Ziele, missbraucht wird so wie er es gerade mit stolzer Brust mit den Grünen zelebriert hat? Klar, uns Piraten kann sowas ja nicht passieren. Oder?

Und will man wirklich als Piratenpartei stolz darauf sein das zwischenmenschliche Vertrauen von Clemens Rostock und anderen Beteiligten missbraucht zu haben? Wann wurde aus den Piraten eine kalte altpolitische Einheitspartei, wann legten die Piraten ihr Ziel einen neuen Politik-Stil zu etablieren ab? Ist es mittlerweile nicht mehr nur legitim aus „richtigen“ politischen Gründen Gewalt gegen Dinge zu verteidigen, sondern ist es jetzt auch soweit dass wir aus politischen Gründen unethisches Verhalten gegen Menschen offiziell gut heißen?
Die Piratenpartei Deutschland und ihre niederen Gliederungen wären jedenfalls gut darin beraten nicht all zu laut ihren Coup zu feiern, denn er könnte im Nachgang mehr schaden als nutzen, wenn der Souverän kapiert, was Kramm und seine Vertrauten im Bundesvorstand und anderen Gremien da veranstaltet haben. Auch sollten sie bitte nicht den nerdigen Begriff „Hack“ für ihr unethisches Treiben missbrauchen, nur um ihrem unpiratigen Wirken einen piratigen Anstrich zu verpassen.
Weder habt Ihr das System bzw die „Grünen“ gehackt, noch habt Ihr Euch piratig verhalten. Ihr habt Euch verhalten wie Alt-Politiker aus den Gräben der CDU/CSU aus den dunkelsten Zeiten. Unpiratiger geht es kaum.
Dennoch Gratulation zur GEMA Klage. Leider habt Ihr den politischen Erfolg der Klage mit Eurem Verhalten verspielt.
Ich schreibe diesen Artikel auch, weil ich glaube dass ich als uralter/s Freund/Förderer/Mitglied der Piraten und vor allem auch als ein intimer und alter Freund von Bruno Kramm nicht nur alles absegnen muss, sondern gerade als Freund falsche und unangenehme Dinge ansprechen muss!
Update 18.11.2016
Bruno Kramm hat sich mittlerweile von den Darstellungen von Drachenrose und deren Adelung durch die Piratenpartei Deutschland, distanziert und die Existenz eines „Hacks“ der Grünen deutlich dementiert.


 
Kramm will den Fokus auf den durchaus wichtigen Erfolg der GEMA Entscheidung setzen. Sollte die Berichterstattung aufgrund des Verhaltens von Drachenrose und des Social Media Teams der Piratenpartei einem Hoax auf dem Leim gegangen sein, sollten die Verantwortlichen im Bundesvorstand ihre Personalien ggf. überdenken, denn die Äußerungen von repräsentativen bzw. offiziellen Piratenpartei-Kanälen und der Drachenrose Blogbeitrag haben unter anderem beim RBB wie auch beim Tagesspiegel und anderen Medien entsprechende Artikel verursacht welche aufgrund deren Reichweite Bruno Kramm und die Piratenpartei in einem Licht erschienen lassen wie in diesem Artikel skizziert.