Aus gut unterrichteten Kreisen des Bundesjustizministerium wurde bekannt, dass das Ministerium ein Anhörungsschreiben an das soziale Medium „Twitter“ verschickt hat. In diesem Schreiben werden die zahlreichen Meldungen zu Fehlverhalten von Twitter bezüglich des Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) thematisiert. Auch wurde ein Bußgeld „bis zu 50 Millionen Euro“ in Aussicht gestellt. Es dreht sich unter anderem um die Weigerung von Twitter einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen und auf diesen gemäß §5 Absatz 1 NetzDG auf „leicht erkennbarer und unmittelbar erreichbarer Weise auf ihn aufmerksam zu machen“. Eine Mitarbeiterin des Ministerium bzw. einer Fachgruppe sprach vom Verdacht des „systemischen Versagens“ von Twitter, zu dem gerade ermittelt werde.

Es geht dabei um die zahlreichen rechtswidrigen Sperrungen von Twitter-Accounts, ohne dass Betroffene Rechtsmittel einlegen können, da Twitter vorsätzlich keine ladungsfähige Anschrift vorhält und auch keine Zustellungsbevollmächtigten nennt und somit gemäß §130 ZPO schon der Versuch einer Klage, als Erwiderung der Beschwerung eines gesperrten Benutzers durch Twitter, von Twitter vereitelt wird. Dieser Umstand hat natürlich vor dem Hintergrund der mutmaßlichen „Säuberungsaktionen“ gegen konservative Twitter-Accounts durch Twitter ein besonderes Schmäckle. In den USA musste der CEO von Twitter, Jack Dorsey, gerade vor einer Woche vor dem US-Kongress auch zu diesem Thema Stellung beziehen.


Video: Twitter executive faces questions from Congress

Leider hat aber das NetzDG viele teils erhebliche Mängel, die auch von den Fachbereichen dem Ministerium vorgelegt werden, aber dann offenbar lediglich nur abgezeichnet werden. So verweist die Quelle im Ministerium auf einen Fall einer Anzeige wegen eines fehlenden Zustellungsbevollmächtigten, welche aufgrund der handwerklichen Fehler unter §5 Absatz 2 NetzDG eingestellt werden musste. Die Fachbereiche im Ministerium hoffen zwar dass schnellstmöglich die zahlreichen handwerklichen Fehler im NetzDG durch eine legislative Änderung korrigiert werden, aber Hoffnung klingt anders: „Wir schreiben Vermerke, schicken die an das Ministerium und die werden dann abgezeichnet und fertig.“

Twitter ist übrigens nicht das einzige „Netzwerk“. Derzeit laufen Verfahren gegen 60 Netzwerke. Twitter ist allerdings das mit den meisten Beschwerden und dem höchsten Handlungsdruck.