Es gibt Begriffe, welche in unserer Gesellschaft schwerst tabuisiert sind und deren bloße Erwähnung bereits die Person, welche es wagt den Begriff auszusprechen sofort unter strenger Beobachtung durch die anwesenden Diskutanten stellt. Jeder kennt diese Wörter und selbst wenn man sie im korrekten Kontext verwendet, bleibt durch die bloße Aussprache des Wortes selbst ein Makel haften.

Dann gibt es auf der anderen Seite der Skala Begriffe die, sofern man sie ausspricht und verwendet, nicht zur Beobachtung führen sondern zur bedingungslosen Unterstützung, Fürsprache und der Abstinenz jeglicher Skepsis. Bei derartigen Begriffen besteht das Tabu nicht beim Begriff selbst sondern darin, den Begriff genauer betrachten zu wollen und ggf. Akteure welche sich unter einem Begriff versammelt haben, zu hinterfragen. Eventuell sogar die Zugehörigkeit der Akteure zu einem Begriff selbst zu hinterfragen.

Ich werde diesmal ein Tabu brechen, was mir garantiert wieder viele böse Kommentare einbringt und Belehrungen mittels eingeübte Phrasen – natürlich mit dem Hinweis ich hätte den Begriff nicht verstanden. Ich habe sehr wohl verstanden. Ich empfinde nur den bedingungslos unkritischen Umgang mit dem Begriff und dessen Akteuren als grob fahrlässig.

Diesmal geht es, wie man wohl erwarten konnte, um den Begriff Whistleblowing und den sogenannten Whistleblowern.

Definitionen. Irgendjemand?

Sucht man nach Definitionen der Begriffe Whistleblowing und Whistleblower landet man meist sehr schnell bei Wikipedia und diversen Lexika welche sich aber im Großen und Ganzen inhaltlich nicht wesentlich unterscheiden. Ich werde daher stellvertretend die deutsche Wikipedia auszugsweise zitieren.

Zur Herkunft heisst es dort:

Der Anglist Anatol Stefanowitsch vermutet, dass sich das Wort von der englischen Redeweise to blow a whistle ableitet, was laut dem American Heritage dictionary of idioms allgemein das Aufdecken von Fehlverhalten bzw. ursprünglich das Beenden einer Tätigkeit bedeute. Das Substantiv whistle-blower taucht im englischen Sprachgebrauch erstmals in den 1970er Jahren in der heute üblichen Bedeutung auf, im Deutschen existiert der Begriff etwa seit Mitte der 1980er Jahre und ist seit 1997 belegt.

Dies harmonisiert wunderbar mit der wohl sehr verbreiteten Vorstellung was Whistleblowing sei. Schließlich wird sogar schon bei der Begriff-Herkunft davon gesprochen das es darum geht Fehlverhalten aufzudecken und damit einhergehend die pers. Unterstützung dieses Fehlverhalten (zB durch Arbeit) einzustellen.

Bezüglich der Merkmale des Whistleblowers weist Wikipedia folgende Merkmale aus:

  1. Content Brisante Enthüllung: Ein Whistleblower enthüllt nicht tolerierbare Gefahren, Risiken und Fehlentwicklungen, Korruption, Verstöße gegen Gesetze und internationale Abkommen.

  2. Gemeinwohlbezug: Es geht in der Regel nicht um Missstände, von denen der Whistleblower vor allem persönlich betroffen ist, sondern um allgemeine, öffentliche Belange.

  3. Alarm schlagen: Er bringt Missstände an seinem Arbeitsplatz zur Diskussion. Erst wenn die Firma bzw. die Behörde nicht angemessen reagiert, geht er an die Öffentlichkeit.

  4. Bedrohung der Existenz: Er geht ein hohes Risiko ein, setzt seine berufliche Laufbahn oder gar seine Existenz aufs Spiel.

Insbesondere das vierte dieser auf Wikipedia aufgeführten Kriterien ist bei näherer Betrachtung zu hinterfragen, denn es hat erstmal nichts in einer Definition von Whistleblowing zu suchen. Dieses Kriterium findet ebenso Anwendung bei einer Vielzahl von kriminellen Menschen – vom Dieb, über Räuber bis hin zu Hochverrätern und gar Mördern. Ein solches Kriterium ist also nicht geeignet ein Begriff wie Whistleblowing in der Definition zu bereichern. Im Gegenteil rückt es Whistleblower damit in dasselbe Klientel wie Kriminelle, was dem Prinzip des Whistleblowing nicht dienlich ist. Denn schließlich geht es ja auch darum Whistleblower nicht zu kriminalisieren.

Abgesehen von vierten Kriterium sind die verbleibenden 3 Kriterien jedoch durchaus zutreffend.

Offene Fragen

Nach der wohlklingenden Theorie poppen aber ein paar dringende Fragen auf:

  1. Wann ist ein Whistleblower wirklich ein Whistleblower?
    1. Reicht es aus vermeintliche Tatsachen zu behaupten?
    2. Müssen überprüfbare stichhaltige Beweise vom Whistleblower geliefert werden?
    3. Reicht die blosse Glaubhaftmachung aus?
    4. Reicht der kausale Zusammenhang?
  2. Darf ein Whistleblower per Definition das Recht in die eigenen Hände nehmen?
    1. Was ist mit rechtsstaatlichen Prinzipien der Gewaltenteilung und dem Anspruch das vor dem Gesetz alle gleich sind?
    2. Wieso ist es einem Whistleblower gestattet rechtsstaatliche Mittel zu umgehen? Sollte nicht der Versuch der Einbeziehung von staatlichen Einrichtungen nach Möglichkeit versucht werden? Insbesondere in demokratischen Staaten?
    3. Wie ist es zu verstehen, dass Whistleblower ohne Not ihre Identität preis geben? Darf man in der Bewertung ggf. vorliegende Partikularinteressen ignorieren?
    4. Gerade in komplexen Strukturen können einfache Zuarbeiter (wie Administratoren) nicht den Gesamtkomplex überblicken, geschweige denn die Zusammenhänge kennen. Viele sogenannte Whistleblower kommen aus diesen Struktur-Leveln und können daher gar nicht das Gesamtbild erkennen sondern sehen nur einen kleinen Bildausschnitt. Ist es sinnvoll einen Bildausschnitt zur vermeintlichen „Wahrheit“ hoch zu stilisieren?

Ich finde diese Fragen enorm wichtig und leider befassen sich öffentlich zugängliche Quellen bislang kaum oder gar nicht mit diesen Fragen. Auch die Piratenpartei schweigt hierzu. Die Piratenpartei beschränkt sich auf die Glorifizierung von Whistleblowern ohne sachliche Kritik zuzulassen. Ein Fehler wie ich finde. Denn es würde dem Ansehen der Piratenpartei gut stehen, sich auf eine objektive Meinungsbildung und sachliche Betrachtung der Whistleblower-Problematik zu besinnen. Der bislang ausufernde Aktionismus und bedingungslos unkritische Umgang mit bestimmten Akteuren grenzt meiner Meinung nach an gefährlicher Naivität.

Mögliche Definitionen von Pflichten und Rechten von Whistleblowern

Whistleblower sollten folgende Punkte zwingend erfüllen:

  1. Ein Fehlverhalten/Missstand kann bewiesen werden.
  2. Das Fehlverhalten/der Missstand wurde zuvor versucht unter Einhaltung der geltenden Gesetze zu melden.
  3. Wenn #2 nicht wirkt – erst dann – darf die Information öffentlich gemacht werden.

Damit diese 3 einfachen Punkte erfüllt werden können braucht es darüber hinaus:

  1. Sind die Whistblower-Punkte insgesamt erfüllt erhält der Whistleblower volle Immunität vor Strafverfolgung oder zivilrechtlichen Ansprüchen.
  2. Sollte ein Arbeitsverhältnis des Whistleblowers betroffen sein, hat der Whistleblower bei Verlust des Arbeitsplatzes Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 2 Jahresgehältern. Gezahlt durch die für das gemeldete Fehlverhalten/den gemeldeten Missstand verantwortliche Partei.
  3. Der Whistleblower hat ein Recht auf Anonymität. Der Staat muss vor Zugriffen durch Dritte schützen.
  4. Whistleblower welche über Missstände/Fehlverhalten eines nicht demokratischen Staates berichten haben das Recht auf politisches Asyl. Der Asyl gebende Staat darf den Whistleblower nicht ausliefern und haftet für die Sicherheit des Whistleblowers.

Leider liest man immer nur von den Rechten des Whistleblowers (siehe zB Piratenpartei) aber nichts zu den Pflichtleistungen des mutmaßlichen Whistleblowers. Nach meinem Zufür halten muss hier eine Balance gefunden werden um nicht rechtsstaatliche Prinzipien außer Kraft zu setzen. Auch wenn man glaubt einem höheren guten Ziel zu dienen oder gar glaubt moralisch in der besseren Position zu sein, ist dies keine valide Rechtfertigung sich gleicher als andere oberhalb des gesetzlichen Rahmens zu betätigen (sprich: über dem Gesetz zu stehen).

vorläufiges Fazit

Was bisher klar fehlt ist das definierte Aufzeigen von klaren Begriffs-Definitionen aber auch von Pflichten und Rechten von Whistleblowern (sofern sie denn welche sind). Hier muss dringend nachgebessert werden. Ansonsten werden niemals wirklich Mehrheiten gefunden werden um einen derartigen Eingriff in rechtsstaatliche Prinzipien zuzulassen.

In meinem nächsten Artikel zum Thema Whistleblowing geht es um das Vorleben der geforderten Werte durch die Piratenpartei. Wie geht die Piratenpartei Deutschland mit innerparteilichen Whistleblowern um und lässt sich das Verhalten der Piratenpartei diesbezüglich an ihren Forderungen messen? Dazu später mehr.