Der Vertrag mit der FraPort Arena war unterschriftsreif. Keine 2 km vom Frankfurter HBf entfernt, an Deutschlands wohl verkehrsgünstigst gelegener Stelle, hätten die Piraten in einer Multifunktionsarena ihren außerordentlichen Parteitag abhalten können, der seit Handlungsunfähigkeit des Bundesvorstands vom 16.03.2014 laut Satzung „unverzüglich einzuberufen“ war. Die Halle hätte neben Veranstaltungstechnik und Flatscreens auch einen monstermäßigen Upload geboten, sowie VIP-Räume, Medienhäuser um die Ecke usw..
Das Beste: Die FraPort Arena hätte weniger gekostet als die schäbige Messehalle in Halle (Saale), wo man selbst für die Miete der Bestuhlung schlappe 13.000,- € berechnet. Die Verkehrsanbindung von Leipzig ist in jeder Hinsicht katastrophal, das Bettenangebot knapp.
Laut Satzung hätte mit einer verkürzten Einladungsfrist von zwei Wochen unverzüglich ein außerordentlicher Parteitag einberufen werden müssen, der keinen anderen Zweck hätte haben dürfen, als einen neuen Vorstand zu wählen. Fünf alternative Angebote waren dem „BuVo“ gemacht worden, die alle günstiger und früher als Ende Juni in Halle waren. Ein Vorlauf von über drei Monaten ist offensichtlich nicht „unverzüglich“.
Doch die Wirth-Junta, die sich im März zum „BuVo“ aufschwang, ließ wissen, sie wolle unbedingt die Europawahlen mit den inzwischen umstrittenen Kandidaten abwarten und den BPT in Halle abhalten – in Reichweite der peinlichen Landesverbände Berlin und Sachsen. Statt eines satzungsgemäß vorgeschriebenen außerordentlichen BPT entschied sich die Junta in einem erstaunlich intransparenten Prozess zur Durchführung einer Mischung aus BPT und aBPT. Einen BPT aber dürften laut Satzung nur ein handlungsfähiger BuVo beschließen oder 10% verlangen.
Die Junta dürfte allenfalls zu einem außerordentlichen BPT einladen, eigentlich aber nicht einmal das. Die Satzung sieht vor, dass im Falle der Handlungsunfähigkeit des BuVo ein „kommissarischer Vertreter“ des BuVo „ernannt“ wird, der zum aBPT einberuft und die Geschäfte weiterführt. Wer diesen Vertreter zu ernennen hat, regelt die – in vielfacher Hinsicht löchrige – Piratensatzung hingegen nicht eindeutig. Da kamen die vier verbliebenen BuVo-Mitglieder auf die Idee, selbst jemanden zu ernennen. Soweit, so nachvollziehbar.
Doch die vier Berlin- und Sachsen-treuen BuVo-Mitglieder sahen sich nicht etwa nach geeigneten Personen um oder zogen – wie in der Satzung letztlich sogar vorgeschlagen – den dienstältesten Landesvorstand in Betracht, sondern ernannten sich mal eben selbst. „Insichgeschäfte“ sind allerdings nach § 181 BGB aus gutem Grund unwirksam. Man kann nur jemand anderes ernennen. Da die drei gewählten BuVos wegen mangelndem Vertrauen in ihre vier Kollegen zurückgetreten waren, hätten man diese vier am allerwenigsten ernennen dürfen.
Doch selbst dieser Putsch war der durch nichts legitimierten Junta nicht genug. Sie versuchte sogar vor dem Bundesschiedsgericht der Piratenpartei, sich mit einer Feststellungsklage als „Notvorstand“ umfassende Vollmachten zu erschleichen, was das BSG nicht mitmachte. Das hielt die Junta jedoch nicht davon ab, in FDP-Manier noch mal eben die Parteikasse mit der Ausschreibung und Vergabe von Stellen sowie einem zinslosen Darlehen zu belasten. Unterstützer sprechen unbeirrt vom „BuVo“, den man nicht lästern dürfe, auch wenn es nur eine kommissarische Vertretung, eigentlich aber eine Junta ist.
Ein Pirat ließ sich diese Vetternwirtschaft nicht länger bieten und präsentierte dem „BuVo“ konkurrierende Hallenangebote, darunter auch die FraPort Arena. Statt sich dem Gebot von Wirtschaftlichkeit und Satzung zu fügen, hielt die Junta an Halle fest, wobei sie wie in einem schlechten Film den Ort über Wochen hinweg nicht bekannt gab.
Der Pirat zog schließlich vor das BSG, damit im Sinne der Satzung zu einem unverzüglichen BPT einberufen und auf Wirtschaftlichkeit geachtet werde. Doch in Eintracht mit der Junta verschleppte das BSG den Eilantrag mit erstaunlichen Fristsetzungen, die in der Scheidsgerichtsordnung nicht vorgesehen sind, schon gar nicht für Eilfälle.
Nunmehr ist es also dank zynischer Verzögerungstaktik nicht mehr möglich, innerhalb der Zwei-Wochenfrist zum außerordentlichen Parteitag in Frankfurt einzuladen. Stattdessen wird der BPT nun wohl in Reichweite der peinlichen Landesverbände Berlin und Sachsen stattfinden. Bestimmt ist es nur ein hässlicher Zufall, dass 2/3 des BSG aus den Landesverbänden Berlin und Sachsen stammen. Und auch die Tatsache, dass ¼ des BSG mit Leuten der Junta liiert ist, sollte nicht zu falschen Schlüsse verleiten. Und weil das so abwegig ist, lehnte das BSG sämtliche Befangenheitsgesuche ohne Begründung ab.
Die mitgliederstarken Landesverbände nehmen den von der Junta diktierten BPT-Standort Halle gelassen und haben Busse organisiert. Sollte es nicht gerade zu einem ungewöhnlichen Masseneintritt in Sachsen und Berlin kommen, werden die „die Berliner“ in Halle vom Hof gejagt werden. Eine alternative Sitzungsleitung ist längst vorbereitet, Berliner Kandidaten wären chancenlos. Die Machtspielchen und Klüngelei haben die meisten der aktiven Piraten gründlich satt.
Schade nur, dass nach den zwei verlorenen Jahren die auf 2% geschrumpften Partei keine Rolle mehr spielt.